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Nach Abschluss der Beratungen zur Kartellgesetzrevision hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats sechs Vorstösse zum Zollrecht eingereicht. Wie von der Kommission vorgeschlagen, ist der Nationalrat vergangene Woche nicht auf die Revision des Kartellgesetzes eingetreten. Ein Ziel dieser Revision war es, den Kampf gegen die „Hochpreisinsel Schweiz“ zu verstärken. Hierzu möchte die Kommission trotz der Ablehnung der Revision beitragen. Sie hat deshalb drei Postulate und drei Motionen verabschiedet. Geprüft werden sollen teilweise grundlegende Änderungen am schweizerischen Zollrecht bzw. Zollerhebungssystem. Der Bundesrat wird namentlich beauftragt, verschiedene Vorschläge zur Kostenreduktion sowie einen Wechsel zum Wertzollsystem für fertige Industrieprodukte zu prüfen. Ob der Bundesrat die Postulate zur Ablehnung oder zur Annahme empfiehlt und wann die Räte darüber befinden werden, ist zurzeit noch nicht bekannt.
Kommission will Vereinfachung der Zollverfahren
An ihrer letzten Sitzung vor der Frühjahrssession hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrates drei Motionen und drei Postulate zur Erleichterung und Vereinfachung der Zollverfahren eingereicht. Diese bezwecken, den Verwaltungsaufwand bei der Wareneinfuhr zu senken und damit einen Beitrag zur Bekämpfung der „Hochpreisinsel Schweiz“ zu leisten.
Die Vorstösse erfolgen im Rahmen der Kommissionsberatungen der Revision des Kartellgesetzes, welche die WAK in der vorliegenden Form ablehnt und auf die schliesslich auch der Nationalrat nicht eingetreten ist (vgl. zum Thema: BR-News vom 27.02.2012 und 02.04.2013). Um unabhängig von der Revision etwas gegen die „Hochpreisinsel“ zu unternehmen, hat die WAK bereits vor der Gesamtabstimmung im Nationalrat vom 6. März 2014 verschiedene Vorstösse eingereicht.
Diverse Vorschläge zur Kostenreduktion
Mit den drei Motionen zielt die Kommission hauptsächlich auf Kostenreduktionen. Durch die Kommissionsmotionen wird der Bundesrat aufgefordert,
- die Verwaltungslasten der Unternehmen im Bereich der Bewilligungsverfahren zu begrenzen, indem er gesetzliche Ordnungsfristen einführt;
- das Online-Zollanmeldeportal „e-dec web“ zu einem zu einem umfassenden Internetportal auszubauen; sowie
- das Obligatorium, den Grenzübertritt vorgängig verbindlich anzugeben, abzuschaffen.
Mit den drei zeitgleich eingereichten Postulaten soll der Bundesrat verschiedene Vorschläge auswerten, mit denen der Verwaltungsaufwand verringert werden könnte.
Fertige Industrieprodukte: Wechsel zum Wertzollsystem?
Als erstes soll für bestimmte Waren ein Wechsel zum Wertzollsystem in geprüft werden. Die Schweiz erhebt als einziges WTO-Mitglied auch heute noch ausschliesslich spezifische Zölle. In der Regel wird die Zollabgabe dabei anhand des Bruttogewichts berechnet. Vorgesehen sind aber auch gewisse weitere Bemessungsgrundlagen wie z.B. die Stückzahl, die Anzahl Liter oder die Anzahl Meter. Immer wieder wird dieses System der spezifischen Zölle als wichtiges Handelshemmnis bezeichnet. Industrievertreter befürworten eine Umstellung auf das Wertzollsystem schon seit längerem.
Vorstösse, die auf einen Wechsel zum weltweit praktizierten Wertzollsystem abzielten, scheiterten aber in den letzten Jahrzehnten mehrmals. Letztmals wurde der Bundesrat im Jahr 2004 vom Nationalrat mit einem Postulat beauftragt, einen Bericht über die Vor- und Nachteile der beiden Zollbemessungssysteme zu verfassen. In diesem Bericht hielt der Bundesrat zwar fest, dass ein Wechsel der Schweiz zum Wertzollsystem insbesondere bei den Industrieprodukten machbar wäre. Er wies aber gleichzeitig auf den beträchtlichen insbesondere finanziellen Aufwand einer Umstellung hin. Ausserdem bezeichnete er eine generelle Umstellung im Agrarbereich als undenkbar. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Schweiz wohl ohnehin verpflichtet wäre, für Industrieprodukte Wertzölle einzuführen, sofern die WTO-Doha-Runde erfolgreich abgeschlossen werden kann.
Eines der neuen WAK-Postulate beauftragt den Bundesrat nun erneut, dem Parlament einen Bericht darüber vorzulegen, welche Vor- und Nachteile die beiden Zollbemessungssysteme haben und welche wirtschaftsrelevanten Auswirkungen mit einem Wechsel vom heute geltenden Gewichtszoll- auf ein Wertzollsystem für fertige Industrieprodukte verbunden wären. Man darf gespannt sein, ob der Bundesrat aufgrund des noch relativ neuen Berichts von 2006 die Ablehnung des Postulats empfiehlt, oder ob er aufgrund der Entwicklungen in den vergangenen rund zehn Jahren eine erneute vertiefte Prüfung eines Systemwechsels in Betracht zieht.
Erleichterung bei Ursprungsnachweisen und MWST-Erhebung
Die Kommission hat dem Bundesrat ausserdem den Auftrag erteilt, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, der aufzeigt, ob und wie bei der Zollabfertigung von EU-Ursprungsprodukten neben dem offiziellen Ursprungszeugnis auch weitere Dokumente zur Erbringung des Ursprungsnachweises anerkannt werden können. Sie denkt dabei beispielsweise an Verkaufsrechnungen aus EU-Ländern. Hier dürfte insbesondere interessant sein, wie der Bundesrat die Vereinbarkeit eines solchen Vorschlags mit dem geltenden Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU beurteilt. Ohne eine Nachverhandlung mit dem Freihandelspartner wird eine Umsetzung der Idee wohl nicht möglich sein.
Als letztes soll der Bundesrat prüfen, ob Vereinfachungen bei der Erhebung der Einfuhrmehrwertsteuer möglich sind. Insbesondere soll das „Modell Dänemark“ geprüft werden. In Dänemark wird bereits heute erfolgreich ein schlanker und direkter Verrechnungsmodus angewendet, indem die Mehrwertsteuer beim Import von Waren nicht durch die Zollverwaltung erhoben, sondern direkt im Rahmen der Quartalsabrechnung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung abgewickelt wird.
Nächste Schritte
Als nächstes wird der Bundesrat je eine Stellungnahme zu den Postulaten und Motionen abgeben und diese dem Parlament zur Ablehnung oder Annahme empfehlen. Wann die Räte die Vorstösse diskutieren werden, ist derzeit noch nicht bekannt.
Weitere Informationen:
- Pressemitteilung der WAK vom 25.02.2014
- Pressemitteilung der WAK vom 28.01.2014
- Motion 14.010: Kostenreduktion dank gesetzlichen Ordnungsfristen
- Motion 14.011: Kostenreduktion dank elektronischem Zollverfahren
- Motion 14.012: Kostenreduktion dank Flexibilität beim Grenzübertritt
- Postulat 14.013: Vor- und Nachteile eines Übergangs zum Wertzollsystem für fertige Industrieprodukte
- Postulat 14.014: Erleichterung der Zollabfertigung und Förderung von Parallelimporten dank Anerkennung weiterer Dokumente zur Erbringung des Ursprungsnachweises
- Postulat 14.015: Vereinfachte MWST-Erhebung beim Import von Waren – System Dänemark
- Postulat 04.3435: Systemwechsel bei der Zollbemessung
- Pressemitteilung des Bundesrats vom 08.12.2006
- Bericht des Bundesrats zum Systemwechsel bei der Zollbemessung vom 08.12.2006
Ansprechpartner: Lukas Bühlmann