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2009 wurde der Zoll an den Außengrenzen der EU in 43 500 Fällen tätig, die mehrere Millionen von Produkten betrafen, bei denen der Verdacht bestand, dass sie nachgeahmt oder gefälscht waren. Die Zahlen zeigen gegenüber 2008 zwar eine weitere Zunahme der Gesuche an den Zoll, jedoch erstmals einen Rückgang (ca. 12%) der Anzahl Beschlagnahmungen nach stetiger Zunahme seit 2001. Das geht aus dem kürzlich veröffentlichten Jahresbericht der EU-Kommission über die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums durch die Zollbehörden in der EU hervor.
Die Verordnung 1382/2003 enthält auf europäischer Ebene die grundlegenden Bestimmungen für das Vorgehen der Zollbehörden zum Schutz und zur Durchsetzung von Immaterialgüterrechten. Im Jahresbericht unterstreicht die EU-Kommission im Allgemeinen die Bedeutung der Verordnung für die ganze Wirtschaft. Denn sie ermöglicht es den Rechts-Inhabern bei jeder Zolldienststelle in den EU-Mitgliedstaaten einen „Antrag auf Tätigwerden der Zollbehörden“ gegen Waren, die im Verdacht stehen ihre Rechte zu verletzen, einzureichen. Die Zollbehörden können jedoch gestützt auf die Verordnung auch von Amtes wegen eingreifen, wobei der Jahresbericht aufzeigt, dass bei 90% der Fälle im Jahre 2009 ein Antrag vorausgegangen ist und die Tendenz noch weiter in diese Richtung gehen wird.
Im Rahmen des umfassenden „Aktionsplanes im Zollbereich zur Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums“ hat die EU-Kommission eine Revision der Verordnung 1382/2003 initiiert. Darin soll insbesondere auch dem Problem der hohen Kosten für die Rechteinhaber für die Klageerhebung gegen illegale Sendungen begegnet werden, welches sich bei der Erarbeitung des Berichts verdeutlicht habe.
Die Zahlen des Berichts zeigen im Vorjahresvergleich erstmals seit 2001 eine Abnahme der Fälle, in denen verdächtige Produkte festgehalten wurden. Der Vergleich zwischen den Mitgliedsstaaten zeigt, dass mit Abstand am meisten Fälle Verfahren in Deutschland (ca. 19%) betrafen. Unter den verschiedenen Immaterialgüterrechte steht (erwartungsgemäss) die Durchsetzung des Markenrechts im Vordergrund. Bei 90 Prozent aller zurückbehaltenen Artikel lag ein Verdacht auf Verletzung einer Gemeinschafts- oder einer nationalen Marke vor.
Der Grossteil (64%) der verdächtigen und nicht freigegeben Artikel stammte nach wie vor aus China. Die Kategorien, in denen 2009 am meisten Artikel zurückbehalten wurden, waren Zigaretten und andere Tabakprodukte (35 %), Medizinalprodukte (10 %), Kleider (inkl. Schuhe und Zubehör; 10%) und Spielzeuge (6%).
In der Vergangenheit waren Verletzungen von geistigen Eigentumsrechten hauptsächlich ein Problem der Luxusgüterindustrie. Der Bericht zeigt jedoch auf, dass – wie schon in den vergangenen Jahren – mehr und mehr Produkte des täglichen Bedarfs (z.B. Shampoos, Zahnpasta und Haushaltsgeräte) und solche, die gesundheitsgefährdend sein können (z.B. Esswaren, Getränke und Medikamente), zurückbehalten wurden.
Weitere Informationen:
- Pressemitteilung der EU vom 22. Juli 2010
- Vollständiger Bericht «Report on EU Customs Enforcement of Intellectual Property Rights»
- PP-Präsentation zum Bericht
- Verordnung (EG) 1383/2003
- Informationen zum Kampf gegen Produktnachahmung & Markenpiraterie in der EU
- Informationen des Schweizer Zolls zur Produkt- und Markenpiraterie
- Stop Piracy – Schweizer Plattform gegen Fälschung und Piraterie
Ansprechpartner: Lukas Bühlmann