MEDICRIME Medikamentenfälschungen

MEDICRIME-Übereinkommen: Bundesrat will Kampf gegen Medikamentenfälschungen verstärken


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Der Bundesrat hat anlässlich einer internationalen Konferenz zum Thema Heilmittelkriminalität das so genannte MEDICRIME-Übereinkommen des Europarats unterzeichnet. Das Übereinkommen soll den Kampf gegen gefälschte Heilmittel vorallem auf internationaler Ebene verstärken. Es verpflichtet die unterzeichneten Staaten unter anderem, das Herstellen, das Anbieten sowie den Handel mit gefälschten Arzneimitteln unter Strafe zu stellen und sieht diverse Präventionsmassnahmen vor. Die Ratifizierung erfordert diverse Gesetzesanpassungen, welche das Parlament voraussichtlich im nächsten Herbst beraten wird.

Der Handel mit gefälschten und illegalen Heilmittel hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Grund dafür ist einerseits, dass hohe Gewinne realisiert werden können und nur ein geringes Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung besteht. Andererseits ist der Handel mit gefälschten Arzneimitteln durch das Internet als Vertriebskanal deutlich einfacher geworden. Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gehen davon aus, dass mehr als die Hälfte der im Internet gehandelten Arzneimittel gefälscht sind. In der Schweiz ist deshalb der Versandhandel – also auch der Online-Handel – mit Heilmitteln grundsätzlich untersagt und nur unter strengen Voraussetzungen zulässig (Art. 27 HMG).

Übermässig stark von gefälschten Arzneimitteln betroffen sind die Entwicklungsländer. Gemäss einer Studie der WHO wird der Marktanteil gefälschter Arzneimittel in einigen Ländern Afrikas, Lateinamerikas und Südostasien auf teilweise über 50 % geschätzt. Das MEDICRIME-Übereinkommen des Europarats ist das erste internationale Instrument zur Bekämpfung von Heilmittelfälschungen und damit verbundener Kriminalität. Ziel des Übereinkommens ist es, die genannten Zahlen zu reduzieren und eine Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier durch gefälschte Arzneimittel zu verhindern.

Das Übereinkommen verpflichtet die unterzeichneten Staaten insbesondere, das Herstellen, das Anbieten sowie den Handel mit gefälschten Arzneimitteln unter Strafe zu stellen. Es sieht zudem verschiedene Präventionsmassnahmen vor. Weiter schafft das Übereinkommen einen Rahmen zur internationalen Zusammenarbeit zwischen den Polizei-, Gesundheits- und Zollbehörden der Vertragsparteien im Bereich der Heilmittelkriminalität.

Der Bundesrat hat bereits im Juni beschlossen, dass das MEDICRIME-Übereinkommen rasch unterzeichnet werden soll. Im Rahmen der internationalen Konferenz zum Thema Heilmittelkriminalität in Moskau ist diese Unterzeichnung nun erfolgt. In Kraft treten wird das Übereinkommen, sobald es mindestens fünf Staaten – davon mindestens drei Mitgliedstaaten des Europarats – ratifiziert haben. Unterzeichnet haben es bisher neben der Schweiz auch Österreich, Zypern, Finnland, Frankreich, Deutschland, Israel, Island, Italien, Portugal, Russland und die Ukraine. Der Europarat hat sowohl Mitglieder als auch Nichtmitglieder aufgefordert, das Übereinkommen ebenfalls zu unterzeichnen.

Die Schweiz war als zeitweise Vorsitzende des Ministerrats und mit Experten von Swissmedic aktiv an der Erarbeitung des Übereinkommens beteiligt. Mit dem Heilmittelgesetz (HMG) und den dazugehörigen Verordnungen verfügt die Schweiz bereits heute über eine sehr gute rechtliche Grundlage zur strafrechtlichen Verfolgung von Heilmittelfälschern. Im Rahmen der ordentlichen HMG-Revision wurden verschiedene Elemente des Übereinkommens bereits umgesetzt. Die Ratifizierung des MEDICRIME-Übereinkommens erfordert jedoch weitere Anpassungen im HMG und weiteren Gesetzen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat angekündigt, dass diese Anpassungen den interessierten Kreisen demnächst zur Stellungnahme unterbreitet würden. Es wird damit gerechnet, dass sich das Parlament im Herbst 2012 mit der Vorlage befassen wird.

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