Auf dem Weg zu einer möglichen Lockerung der Lex Weber für die Modernisierung von Gebäuden, die nach altem Recht errichtet wurden?


Ihre Kontakte

An ihrer Sitzung vom 21. Mai 2021 hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) mit 13 zu 10 Stimmen beschlossen, auf die parlamentarische Initiative Nr. 20.456 «Unnötige und schädliche Beschränkungen des Zweitwohnungsgesetzes in Sachen Abbruch und Wiederaufbau von altrechtlichen Wohnungen aufheben«, eingereicht im Nationalrat am 19. Juni 2020 von Herrn Martin Candinas, einzutreten.

Diese Initiative zielt darauf ab, das Bundesgesetz über Zweitwohnungen (ZWG oder Lex Weber) zu ändern, um mehr Flexibilität für die Modernisierung von Gebäuden zu gewährleisten, die nach altem Recht errichtet wurden. Darunter fallen Gebäude, die bereits vor der Annahme der Zweitwohnungsinitiative am 11. März 2012 bestanden haben oder bereits genehmigt waren.

In seiner jetzigen Fassung begrenzt Art. 11 ZWG die Erweiterung von Wohnungen, die nach altem Recht entstanden sind, auf 30% der Hauptnutzfläche, so dass der Eigentümer die Möglichkeit behält, die Art der Nutzung seiner Immobilie frei zu bestimmen.

Die Initiative fordert, das Gesetz so zu ändern, dass in Gemeinden, in denen der Anteil der Zweitwohnungen über 20% liegt, bei Erweiterung, Abbruch und Wiederaufbau von Wohnungen, die nach altem Recht entstanden sind, die Eigentümer die Möglichkeit haben, (i.) die Hauptnutzfläche um 30% zu erweitern, (ii.) zusätzliche Wohnungen zu schaffen und (iii.) eine Standortverschiebung auf demselben Grundstück vorzunehmen. Nach Ansicht der Autoren der Initiative erfordern diese Änderungen nur eine kleine Änderung des Art. 11 Abs. 2 und 3 ZWG.

In Übereinstimmung mit den Initiatoren ist die UREK-N der Ansicht, dass in der Praxis die strengen Bedingungen, die im ZWG definiert und von der Rechtsprechung entwickelt wurden, bestimmte (notwendige oder dringende) Investitionen in Erstwohnungen behindern.

Sie ist auch der Ansicht, dass die geplanten Lockerungen mit dem Ziel der Zweitwohnungsinitiative vereinbar sind. Dieses besteht vor allem darin, den Bau neuer Zweitwohnungen in unbebauten Gebieten zu verhindern und die Zersiedelung des Gebiets, insbesondere auf landwirtschaftlichen Flächen, einzudämmen. Die Lockerungen werden nicht zum Bau neuer Zweitwohnungen in unbebauten Gebieten führen.

Es ist jedoch anzumerken, dass ein Teil der Kommission der Meinung ist, dass die derzeitigen Erweiterungsmöglichkeiten ausreichen und daher keine Massnahmen in diesem Bereich erforderlich seien. Die jetzigen Bestimmungen stellen aus dieser Sicht eine Kompromisslösung dar, die es erlaubt, den Verfassungsartikel zur Zweitwohnung und damit den Volkswillen zu diesem Thema zu respektieren und gleichzeitig den Eigentümern den grösstmöglichen Spielraum zu garantieren. Aufgrund der Analyse der Auswirkungen des ZWG vom 20. März 2015 sieht auch der Bundesrat keinen Bedarf, das betreffende Gesetz zu ändern. Vielmehr erachtet der Bundesrat das ZWG als modern und wirksam.

Die Initiative wird daher demnächst im Nationalrat debattiert werden.


Artikel teilen



meistgelesen


Highlights

MLL Legal

MLL Legal ist eine der führenden Anwaltskanzleien in der Schweiz mit Büros in Zürich, Genf, Zug, Lausanne, London und Madrid. Wir beraten unsere Klienten in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts und zeichnen uns insbesondere durch unsere erstklassige Branchenexpertise in technisch-innovativen Spezialgebieten, aber auch in regulierten Branchen aus.

MLL Legal

 

Newsletter

MLL-News 03/22 mit Beiträgen zum Digital Markets Act, Digital Services Act, PBV-Revision, Abmahnungen zu Google Fonts, Inbox-Adverting und vieles mehr.

Zugang MLL-News 03/22

Jetzt anmelden!

Unsere Geschichte

MLL Legal ist eine führende Schweizer Anwaltskanzlei, deren Geschichte bis ins Jahr 1885 zurückreicht. Die Kanzlei ist sowohl organisch als auch durch strategische Fusionen gewachsen, von denen die Jüngste am 1. Juli 2021 zwischen Meyerlustenberger Lachenal und FRORIEP vollzogen wurde.

Durch diesen Zusammenschluss hat sich MLL Legal zu einer der grössten Wirtschaftskanzleien der Schweiz mit über 150 Anwältinnen und Anwälten in vier Büros in der Schweiz entwickelt. Auch zwei Büros im Ausland, in London und Madrid, bieten Anlaufstellen vor Ort für Klientinnen und Klienten, die Beratung im Schweizer Wirtschaftsrecht suchen.

Die Kanzlei verfügt heutzutage über ein starkes internationales Profil und ein langjährig aufgebautes globales Netzwerk. MLL Legal vereint anerkannte Führungsqualitäten und Fachwissen in allen Bereichen des Schweizer und internationalen Wirtschaftsrechts.

Über uns

Publikationen

Hier geht’s zu unseren neuesten Publikationen

COVID-19

Lesen Sie alle unsere rechtlichen Updates zu den Auswirkungen von COVID-19 für Unternehmen.

COVID-19 Information

Offene Stellen

Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung?

Unsere talentierten und ambitionierten Teams sind von einer gemeinsamen Vision motiviert, erfolgreich zu sein. Wir schätzen eine offene und unkomplizierte Kommunikation über alle Ebenen der Organisation hinweg in einem unterstützenden Arbeitsumfeld.

Offene Stellen

Real Estate Legal Update

Hier gehts zum Real Estate Legal Update 01/24. Unser Real Estate Team hat wiederum Artikel in verschiedenen Gebieten verfasst, so dass hoffentlich für alle etwas Interessantes dabei ist. Wir wünschen viel Spass bei der Lektüre.

Registrieren Sie sich hier, um unser 2 x jährlich erscheinendes Real Estate Legal Update zu erhalten.

Unser Team

Unsere über 150 Anwältinnen und Anwälte unterstützen Sie dabei, den regulatorischen und technologischen Anforderungen im modernen globalen Wirtschaftsleben erfolgreich zu begegnen und ihre wirtschaftlichen Chancen zu nutzen.

Unser Team

Revision DSG

Auf unserer Themenseite rund um die Revision des Schweizerischen Datenschutzgesetzes finden Sie regelmässig aktualisierte und umfassende Informationen und Hilfsmittel. Es ist uns ein Anliegen, Sie bei der Implementierung der neuen Vorgaben zu unterstützen.

Revision DSG Themenseite

MLL Legal on Social Media

Folgen Sie uns auf LinkedIn.