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An ihrer Sitzung vom 21. Mai 2021 hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) mit 13 zu 10 Stimmen beschlossen, auf die parlamentarische Initiative Nr. 20.456 «Unnötige und schädliche Beschränkungen des Zweitwohnungsgesetzes in Sachen Abbruch und Wiederaufbau von altrechtlichen Wohnungen aufheben«, eingereicht im Nationalrat am 19. Juni 2020 von Herrn Martin Candinas, einzutreten.
Diese Initiative zielt darauf ab, das Bundesgesetz über Zweitwohnungen (ZWG oder Lex Weber) zu ändern, um mehr Flexibilität für die Modernisierung von Gebäuden zu gewährleisten, die nach altem Recht errichtet wurden. Darunter fallen Gebäude, die bereits vor der Annahme der Zweitwohnungsinitiative am 11. März 2012 bestanden haben oder bereits genehmigt waren.
In seiner jetzigen Fassung begrenzt Art. 11 ZWG die Erweiterung von Wohnungen, die nach altem Recht entstanden sind, auf 30% der Hauptnutzfläche, so dass der Eigentümer die Möglichkeit behält, die Art der Nutzung seiner Immobilie frei zu bestimmen.
Die Initiative fordert, das Gesetz so zu ändern, dass in Gemeinden, in denen der Anteil der Zweitwohnungen über 20% liegt, bei Erweiterung, Abbruch und Wiederaufbau von Wohnungen, die nach altem Recht entstanden sind, die Eigentümer die Möglichkeit haben, (i.) die Hauptnutzfläche um 30% zu erweitern, (ii.) zusätzliche Wohnungen zu schaffen und (iii.) eine Standortverschiebung auf demselben Grundstück vorzunehmen. Nach Ansicht der Autoren der Initiative erfordern diese Änderungen nur eine kleine Änderung des Art. 11 Abs. 2 und 3 ZWG.
In Übereinstimmung mit den Initiatoren ist die UREK-N der Ansicht, dass in der Praxis die strengen Bedingungen, die im ZWG definiert und von der Rechtsprechung entwickelt wurden, bestimmte (notwendige oder dringende) Investitionen in Erstwohnungen behindern.
Sie ist auch der Ansicht, dass die geplanten Lockerungen mit dem Ziel der Zweitwohnungsinitiative vereinbar sind. Dieses besteht vor allem darin, den Bau neuer Zweitwohnungen in unbebauten Gebieten zu verhindern und die Zersiedelung des Gebiets, insbesondere auf landwirtschaftlichen Flächen, einzudämmen. Die Lockerungen werden nicht zum Bau neuer Zweitwohnungen in unbebauten Gebieten führen.
Es ist jedoch anzumerken, dass ein Teil der Kommission der Meinung ist, dass die derzeitigen Erweiterungsmöglichkeiten ausreichen und daher keine Massnahmen in diesem Bereich erforderlich seien. Die jetzigen Bestimmungen stellen aus dieser Sicht eine Kompromisslösung dar, die es erlaubt, den Verfassungsartikel zur Zweitwohnung und damit den Volkswillen zu diesem Thema zu respektieren und gleichzeitig den Eigentümern den grösstmöglichen Spielraum zu garantieren. Aufgrund der Analyse der Auswirkungen des ZWG vom 20. März 2015 sieht auch der Bundesrat keinen Bedarf, das betreffende Gesetz zu ändern. Vielmehr erachtet der Bundesrat das ZWG als modern und wirksam.
Die Initiative wird daher demnächst im Nationalrat debattiert werden.