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Wer eine Stiftung errichtet und diese selber als Stiftungsratspräsident, gemeinsam mit vertrauten Mitstiftungsräten, führt, sollte daran denken, wie es nach dem Rücktritt, dem Eintritt der Handlungsunfähigkeit oder dem Tod weitergeht. Soll die eigene Familie, insbesondere die Nachkommen, die Stiftung in einflussreichen Positionen weiterführen?
Oder soll der verbleibende Stiftungsrat selber über die Zuwahl geeigneter Stiftungsräte entscheiden, auch wenn dies bedeutet, dass der Einfluss der Familie in der errichteten Stiftung marginalisiert wird? Und was, wenn sich die Familie und die übrigen Stiftungsräte nicht einigen können?
Werden keine klaren Regelungen getroffen, führt der Tod des Stifters nicht selten zu Streitigkeiten im Stiftungsrat und möglicherweise sogar zu Unsicherheiten über das weitere Schicksal der Stiftung. Anhand eines neueren bundesgerichtlichen Urteils (Bundesgericht, Urteil vom 5. Januar 2016, 5A_676/2015) werden in unserem PDF vorerst ausgewählte Problemkreise rund um die Wahl von Familienmitgliedern in den Stiftungsrat aufgezeigt.
Anschliessend werden die wichtigsten Themen rund um den Einfluss der Familie auf eine Stiftung und die Wahl von Familienmitgliedern in den Stiftungsrat in einem Frage- und Antwortkatalog dargestellt und auf Gestaltungsmöglichkeiten hingewiesen.
Entscheid des Bundesgerichts
- Sachverhalt
- Erwägungen
Nachkommen im Stiftungsrat – Was es zu beachten gilt
- Welche Rechte kann ein Stifter bei der Errichtung einer Stiftung sich oder Dritten vorbehalten?
- Besteht die Möglichkeit, sich selbst lebenslang einen Sitz im Stiftungsrat vorzubehalten?
- Ist die Erbengemeinschaft Steuersubjekt?
- Besteht auch die Möglichkeit, dass der Stifter vorsieht, dass nach seinem Ableben seinen Nachkommen oder seinem Ehepartner lebenslang ein Sitz im Stiftungsrat zusteht?
- Wie viele Personen umfasst der Stiftungsrat einer schweizerischen Stiftung?
- Kann der Stiftungsrat einer schweizerischen Stiftung auch aus lediglich einer Person bestehen?
- Gibt es in der Schweiz eine gängige Praxis hinsichtlich der Grösse des Stiftungsrats?
- Muss bei einer internationalen Stiftung ein Stiftungsrat Schweizer sein oder in der Schweiz Wohnsitz haben?
- Muss eine Person besondere Fähigkeiten aufweisen, damit sie als Stiftungsrat gewählt werden darf?
- Wann beginnt und wann endet ein Stiftungsratsmandat?
- Wer wählt den Stiftungsrat?
- Wie wird der Stiftungsrat gewählt, wenn die Stiftungsurkunden kein Wahlverfahren vorsieht?
- Wann beginnt das Amt als Stiftungsrat?
- Wie lange ist die Amtsdauer eines Stiftungsrats?
- Kann ein Stiftungsratsmitglied wiedergewählt werden?
- Was passiert, wenn ein Stiftungsrat in einen Interessenkonflikt gerät?
- Bedarf es zur Wahl des Stifters oder eines Familienmitglieds in den Stiftungsrat eines Beschlusses des Stiftungsrates, selbst wenn gemäss der Stiftungsurkunde ein Anrecht auf Einsitz in den Stiftungsrat besteht?
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