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Die in den letzten Jahren stark gestiegenen Immobilienpreise und die oft stattfindende Anzehrung des ersparten Bar- und Wertschriftenvermögens im Alter führen häufig dazu, dass eine gemeinsam von den Ehegatten bewohnte Liegenschaft beim Versterben den weitaus wertvollsten Vermögenswert darstellt. Nachfolgend wird gezeigt, welche erbrechtlichen Konsequenzen sich im Todesfall eines Ehegatten ergeben, und welche erbrechtlichen Planungsmöglichkeiten bestehen, um den Ehegatten optimal zu begünstigen und ihm die Möglichkeit zu eröffnen, in der gemeinsam bewohnten Liegenschaft zu verbleiben.
Dabei sind stets – was oft vergessen geht – auch ehegüterrechtliche Planungsmöglichkeiten miteinzubeziehen, weshalb auf diese speziell eingegangen wird.
Wir haben für Sie ein PDF vorbereitet, in welchem Sie die Antworten zu den folgenden Fragen finden:
Übersicht
1. Wie erfolgt die erbrechtliche Auseinandersetzung, wenn ein Erblasser verheiratet war?
2. Wie erfolgt die erbrechtliche Auseinandersetzung, nachdem die güterrechtliche Auseinandersetzung erfolgt ist?
Güterrechtliche Auseinandersetzung beim Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung
3. Wem gehört bei einem verheirateten Erblasser eine Liegenschaft?
4. Welche Gütermassen kennt der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung?
5. Welche Vermögenswerte fallen in die Errungenschaft?
6. Welche Vermögenswerte fallen in das Eigengut?
7. In welche Gütermasse eines Ehegatten fällt eine Liegenschaft?
8. Steht dem nicht erwerbenden Ehegatten bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung eine Forderung zu, wenn er den Erwerb der Liegenschaft des anderen Ehegatten mitfinanzierte?
9. Was versteht man unter einer Ersatzforderung?
10. Wie findet die güterrechtliche Auseinandersetzung statt?
11. Welche Auswirkungen hat die Vorschlagsbeteiligung auf eine Liegenschaft?
12. Welche gestalterischen Möglichkeiten bestehen, um den überlebenden Ehegatten hinsichtlich des Vorschlags zu begünstigen?
13. Kann eine Liegenschaft direkt mittels Vorschlagszuweisung dem anderen Ehegatten zugewiesen werden?
14. Welche planerischen Überlegungen sollten Ehegatten anstellen, die unter dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung verheiratet sind?
Güterrechtliche Auseinandersetzung beim Güterstand der Gütergemeinschaft
15. Was ist der Güterstand der Gütergemeinschaft?
16. Welche Gütermassen kennt der Güterstand der Gütergemeinschaft?
17. Welche Vermögenswerte fallen in das Gesamtgut?
18. Welche Vermögenswerte fallen in das Eigengut?
19. Was geschieht mit dem Vermögen, dass die Ehegatten bereits vor der Eheschliessung besessen haben, bei Begründung des Güterstandes der Gütergemeinschaft?
20. Auflösung des Güterstands der Gütergemeinschaft durch Tod eines Ehegatten
21. Was passiert mit Liegenschaften, die im Gesamtgut stehen?
22. Welche planerischen Überlegungen sollten Ehegatten anstellen, die unter dem Güterstand der Gütergemeinschaft verheiratet sind?
Güterrechtliche Auseinandersetzung beim Güterstand der Gütertrennung
23. Welche Gütermassen kennt der Güterstand der Gütertrennung?
24. Wie findet die güterrechtliche Auseinandersetzung statt?
Liegenschaften zwischen Tod und Erbteilung
25. Wie ist das Rechtsverhältnis der Erben nach dem Tod des Erblassers zu qualifizieren?
26. Kann eine Liegenschaft vor der Erbteilung durch die Erben veräussert oder mit einer Hypothek belastet werden?
27. Können Mietverträge und Liegenschaftsverwaltungsverträge gekündigt werden?
28. Kann ein Erbe, der in der Nachlassliegenschaft wohnt, entgegen seinem Willen aus der Liegenschaft ausgewiesen werden?
29. Schuldet ein Erbe für die Benutzung der Liegenschaft bis zur Erbteilung eine Entschädigung?
Erbteilung gemäss Intestaterbfolge
30. Wer erbt wieviel?
31. Kann ich als überlebender Ehegatte verlangen, dass die Liegenschaft mir zugeteilt wird?
32. Wer erhält die Immobilie, wenn der Ehegatte auf sein Zugrecht verzichtet und sich die Erben nicht einigen können?
33. Was passiert mit einer Immobilie, wenn deren Wert so gross ist, dass sie nicht in einem Los Platz findet?
34. Zu welchem Wert wird eine Immobilie bei der Erbteilung angerechnet?
Erbteilung gemäss Testament
35. Wer erbt wieviel?
36. Wie hoch ist der Pflichtteil, wenn ein Erblasser nur Nachkommen hinterlässt?
37. Wie hoch ist der Pflichtteil, wenn ein Erblasser nur den Ehegatten hinterlässt?
38. Wie hoch ist der Pflichtteil, wenn ein Erblasser sowohl einen Ehegatten als auch Nachkommen hinterlässt?
39. Kann ich meinem überlebenden Ehegatten die Nutzniessung am Erbteil unserer Nachkommen einräumen?
40. Kann ich, neben der Einräumung der Nutzniessung am ganzen den gemeinsamen Nachkommen zukommenden Erbteil, meinen Ehegatten weiter begünstigen?
41. Was bedeutet dies konkret?
42. Muss ich infolge der Erbrechtsrevision mein bestehendes Testament anpassen?
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