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Der Einsatz von Social-Media-Tools ist mittlerweile fester Bestandteil von Marketing-Konzepten. Nicht mehr nur die reinen Business-Netzwerke wie LinkedIn oder XING, sondern vor allem auch Anwendungen wie Facebook oder Twitter, die nicht per se für die geschäftliche Nutzung gedacht sind, bieten Unternehmen und Unternehmern vielfältige Möglichkeiten der kommerziellen Kommunikation. Dies gilt jedoch nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für den Sport, der in den vergangenen Jahren mehr und mehr vom reinen Entertainment zum Wirtschaftsfaktor geworden ist.
Neben der fast schon obligatorischen Website nutzen Profisportler, Sportverbände und Sportvereine vermehrt Facebook und Twitter. Hinter der Nutzung durch Vereine stehen erkennbar auch wirtschaftliche Interessen. Beispielsweise nutzen Fußball-Proficlubs diese Medien nicht nur, um über aktuelle Transfers, Spielergebnisse oder Ticketverkäufe zu informieren, sondern vor allem auch um den Absatz von Fanartikeln voranzutreiben und die eigene Marke einem breiten (nach Möglichkeit) weltweiten Publikum bekannt zu machen. Sportler nutzen Anwendungen wie Twitter bisweilen noch wie ein privates Kommunikationsmedium, begreifen das Medium aber zusehends als Möglichkeit, sich selbst zu vermarkten und entscheiden mit der gebotenen Vorsicht, was sie tweeten und was nicht. Dabei gibt es Sportler wie Hans Sarpei oder Didier Cuche, die sich sogar nach dem Ende ihrer sportlichen Karriere durch intelligenten und sympathischen Einsatz von Social Media eine bemerkenswerte (Online-)Präsenz erarbeitet haben.
Der Umgang mit Social Media will gelernt sein. Ebenso wie Unternehmen nehmen auch Vereine und Sportler hierfür Beratung in Anspruch. Das vorliegende Handout beschränkt sich auf einen Überblick über die rechtlichen Fallstricke im Umgang mit Social Media und zeigt auf, wie diesen Herausforderungen begegnet werden kann.
Ein neuer Leitfaden von Bühlmann Rechtsanwälte und HÄRTING Rechtsanwälte zeigt praxisorientiert und leicht verständlich auf, was Sportler, Sportvereine und Sportverbände im Umgang mit Social Media nach deutschem und Schweizer Recht beachten müssen.
Der Leitfaden wird regelmässig aktualisiert und an die neueste Rechtssprechung angepasst. Die jeweils aktuelle Fassung bieten wir Ihnen hier zum Download an.
Ansprechpartner: Lukas Bühlmann