Neue und erweiterte Schweizer Energie-Effizienz- und Deklarationsvorschriften ab 2012


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Der Schweizer Bundesrat hat am 19.11.2011 eine Änderung der Energieverordnung (EnV) verabschiedet, welche – mit verschiedenen Übergangsfristen – am 1. Januar 2012 in Kraft treten wird. In der Revision werden für neue TV-Geräte Energie-Effizienz-Anforderungen aufgestellt und die Kennzeichnung des Energieverbrauchs in Form einer Energie-Etikette verlangt. Ferner sind auch neue oder erweiterte Effizienzvorschriften für Set-Top-Boxen, Kühl- und Gefriergeräte, Umwälzpumpen und Leuchtstofflampen vorgesehen. Darüber hinaus wird die neue Gestaltung der Energie-Etikette für Kühl-und Gefriergeräte, Waschmaschinen und Geschirrspüler von der EU übernommen. Schliesslich werden die Anforderungen an die Energieeffizienz künftig wie in der EU nur noch beim erstmaligen Inverkehrbringen erfüllt werden müssen. Dies führt dazu, dass Händler bei Verschärfungen der Effizienzvorschriften – wie der nun beschlossenen – ihren bereits erworbenen Lagerbestand noch „abverkaufen“ dürfen.

In einer Medienmitteilung vom 19.10.2011 hat der Bundesrat bekannt gegeben, dass die bereits im Mai angekündigte Änderung der Energieverordnung (EnV) nun verabschiedet wurde. Damit werden die Schweizer Vorgaben noch weiter dem EU-Recht angenähert. Die neuen Effizienzvorschriften sind eins zu eins von der EU übernommen worden, wobei sie in einzelnen Fällen erst später als in der EU gelten werden (z.B. für Vorschaltgeräte für Lampen). Auch bei den Energie-Etiketten sind die europäischen Ausführungen ins Schweizer Recht übernommen worden, soweit sie bis anfangs April 2011 bekannt waren.

Anforderungen nur noch beim erstmaligen Inverkehrbringen zu erfüllen

Anders als in der EU müssen nach dem derzeit noch geltenden Schweizer Recht die Anforderungen an die Energie-Effizienz bei jedem „Überlassen“ erfüllt sein, sodass die jeweils geltenden Vorgaben bei jeder Weitergabe in der Vertriebskette oder an den Endverbraucher eingehalten werden müssen. Dies führte dazu, dass Händler beim erstmaligen Erlass von Effizienzvorschriften oder im Fall einer späteren Verschärfung ihren Lagerbestand nicht mehr „abverkaufen“ konnten. Durch eine Angleichung der Definition des Inverkehrbringens in der Energieverordnung (Art. 1 lit. p, alte Fassung) an diejenige des EU-Rechts ist dies nun geändert worden. Ab dem 1. Januar 2012 werden Händler somit grundsätzlich davon entlastet, ihre Lager auch in Bezug auf die Einhaltung der Effizienzvorschriften zu bewirtschaften.

Neue Effizienzvorschriften

Bereits Mitte 2009 wurden in der EU neue Effizienzvorschriften für TV-Geräte (Verordnung (EG) Nr. 642/2009), Umwälzpumpen (Verordnung (EG) Nr. 641/2009), Leuchtstofflampen, Hochdruckentladungslampen und Vorschaltgeräte (Verordnung (EG) Nr. 245/2009) veröffentlicht. Diese werden mit der aktuellen Revision der Energieverordnung identisch übernommen, indem in den jeweiligen Anhängen (2.12 -2.14) darauf verwiesen wird. Für Einzelheiten kann auf das neue Faktenblatt des Bundesamts für Energie verwiesen werden.

Änderung bestehender Effizienzvorschriften

Neben verschiedenen redaktionellen Anpassungen ohne materielle Änderungen wurden die Vorgaben für verschiedene Gerätekategorien auch in materieller Hinsicht angepasst. Während für Waschmaschinen in der Schweiz bislang noch eigenständige Vorschriften galten, werden (im Anhang 2.4, alte Fassung) neu diejenigen der EU übernommen. Von den Anforderungen an die Haushalts- und Bürogeräte im „Standby-Modus“ (Anhang 2.8, alte Fassung) sind sodann künftig informationstechnische Geräte, die für den Betrieb mit einer Nennspannung von mehr als 300 Volt ausgelegt sind, ausgenommen. Ferner gelten die Anforderungen an Set-Top-Boxen (Anhang 2.9, alte Fassung) künftig auch für HDTV-Geräte. Für die Bestimmung der Effizienz der Set-Top-Boxen wird in der Revision darüber hinaus nicht mehr nur der Standby-Verbrauch, sondern der Gesamtverbrauch nach dem europäischen Modell (Code of Conduct der EU-Kommission, Version 8) angewandt. Schliesslich wird auch der bisher leicht von der EU abweichende Geltungsbereich für die Anforderungen an Elektromotoren (Anhang 2.10, alte Fassung) mit der EU synchronisiert.

Neue Deklarationsvorschriften (Energie-Etiketten)

Da sich die Effizienz der Elektrogeräte laufend verbessert hat, ist ein grosser Teil des Marktangebots jeweils in der obersten Effizienzklasse. Deshalb wurden in der EU nach langjährigen Verhandlungen zusätzliche Klassen geschaffen, welche für alle Gerätekategorien mit der Zeit bis zur „Klasse A+++“ gehen wird, aber dennoch insgesamt nur sieben Klassen aufweisen wird. Um eine Behinderung des grenzüberschreitenden Handels zu vermeiden, hat sich der Bundesrat nun – trotz Bedenken in Bezug auf die Transparenz – für die Übernahme der entsprechenden Definitionen der EU entschieden.

Darüber hinaus wird für TV-Geräte erstmals eine Energie-Etikette erforderlich sein (vgl. das Muster in Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 1062/2010). Auch für Kühl- und Gefriergeräte (Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1060/2010), Waschmaschinen (Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1061/2010) und Geschirrspüler (Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1059/2010) wird die neue Etikette nach Inkrafttreten der Revision bzw. Ablauf der Übergangsfristen zur Pflicht werden.

Die neuen Energie-Etiketten müssen wie alle rechtlich verlangten Energie-Etiketten nicht nur auf den Produkten selbst sowie in allen Verkaufsunterlagen erscheinen, sondern auch beim online-Angebot der betreffenden Produkte. Anders als nach dem EU-Recht ist es in der Schweiz nicht ausreichend, wenn – statt dem Etikett selbst – nur die auf dem Etikett aufzuführenden Informationen beim online-Angebot erscheinen. Online-Händler müssen ihr Waren-Angebot somit noch vor Ablauf der Übergangsfristen anpassen.

Inkrafttreten

Die Revisionsvorlage wird gemäss der Medienmitteilung des Bundesrats am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Neue Geräte, die den neuen Vorschriften nicht entsprechen, dürfen noch während sechs Monaten in Verkehr gebracht werden und noch maximal zwei Jahre im Detailhandel verkauft werden. Zu beachten sind jedoch die unterschiedlichen Übergangsfristen in den einzelnen Anhängen der Energieverordnung.

Ausblick

Gemäss dem erläuternden Bericht des Bundesamts für Energie (BFE) sollen mit einer nächsten Änderung der Energieverordnung auch die sich in der EU abzeichnenden Änderungen der Energie-Etiketten übernommen werden. Demgegenüber könnten möglicherweise für Kühl- und Gefriergeräte, Set-Top-Boxen sowie für Tumbler eigenständige Anpassungen der Energie-Effizienz-Vorgaben folgen. Nicht ausgeschlossen wird ferner auch, dass die derzeit bestehenden Ausnahmen von Cassis-de-Dijon-Prinzip (vgl. dazu allgemein unseren News-Beitrag vom 10.5.2010) für einzelne Kategorien von Elektrogeräten (vgl. Art. 2 lit. c Ziff. 5 VIPaV) künftig weiter ausgedehnt werden.

Weitere Informationen:

Ansprechpartner: Lukas Bühlmann


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