Gewinnspiele

Neuer Leitfaden zu Gewinnspielen im deutschen und Schweizer Recht


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Gewinnspiele als Werbeinstrumente haben sich in der wirtschaftlichen Realität fest etabliert. Immer mehr Unternehmen versuchen über Gewinnspiele, ihr Geschäft anzukurbeln. Dies gilt auch und insbesondere für Online-Händler.

In unserer Beratungspraxis hat sich gezeigt, dass viele Unsicherheiten bei der Veranstaltung von Ge- winnspielen bestehen. Insbesondere sind sich die Veranstalter die mit einem Gewinnspiel verbundenen finanziellen und rechtlichen Risiken oft gar nicht bewusst. Hinzu kommt, dass auch die Betreiber der Social Media Plattformen Vorgaben für die Veranstaltung von Gewinnspielen aufstellen, allen voran Facebook. Nicht selten ist dieser Umstand für den Veranstalter eines Gewinnspiels völlig unbekannt.

Weiter bestehen in Bezug auf die Handhabung resp. die gesetzliche Regelung von Gewinnspielen bedeutende Unterschiede zwischen Deutschland und der Schweiz. So sind in Deutschland zulässige Gewinnspiele in der Schweiz nicht selten verboten, wenn sie nicht angepasst werden. Anders als in Deutschland sind in der Schweiz Gewinnspiele nicht nur von dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sondern auch von der Lotteriegesetzgebung erfasst. So verbietet z.B. die schweizerische Lotteriegesetzgebung, die Teilnahme an einem Gewinnspiel an einen Kauf zu koppeln. Dieser Umstand ist vielen Online-Händlern nicht bewusst.

Bühlmann Rechtsanwälte hat deshalb einen praxisorientierten und leicht verständlichen Leitfaden zu Gewinnspielen im deutschen und Schweizer Recht verfasst. In diesem Leitfaden werden die wesentlichen Vorgaben für die Werbung mit Gewinnspielen in Deutschland und der Schweiz aufgezeigt und die wesentlichen Unterschiede herausgearbeitet. Der Leitfaden ersetzt nicht die individuelle Beratung in Bezug auf die Zulässigkeit und die Ausgestaltung eines Gewinnspiels, soll dem Leser aber einen Überblick über die Rechtslage in Deutschland und der Schweiz geben.

Neue, vollständig überarbeitete Auflage 2016.

Ansprechpartner: Lukas Bühlmann


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