Online-Handel – Vereinfachte Zollanmeldung von Kleinsendungen


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Aufgrund einer parlamentarischen Motion vom Dezember 2009 mit dem Ziel Handelshemmnisse im grenzüberschreitenden Online-Handel zu reduzieren, hat der Bundesrat entschieden, im Verfahren zugelassener Empfänger (ZE) eine vereinfachte Zollanmeldung für Kleinsendungen zu ermöglichen.

Als Kleinsendungen gelten Sendungen mit einem Mehrwertsteuerwert von nicht mehr als CHF 1000 und einer Rohmasse von nicht mehr als 1000 Kilogramm. Zudem dürfen die Sendungen nicht einer Bewilligungs- und Kontrollpflicht unterliegen und kein Zeugnis nichtzollrechtlicher Erlasse (NZE) benötigen. Die detaillierten Rahmenbedingungen für die vereinfachte Zollanmeldung können der Detailinformation entnommen werden.

Dieses vereinfachte Verfahren wird sowohl für Postdienstleistungsanbieter wie auch für Spediteure zugänglich sein und keine Postkonzession mehr voraussetzen. Der ZE wird nach einer Testphase im Laufe des Jahres 2010, ab 1. Januar 2011 zollfreie Kleinsendungen unabhängig vom Versandkanal (Post, privater Spediteur) und unabhängig der Dienstleistung mit einer reduzierten elektronischen Zollanmeldung (e-dec easy) beim Zoll anmelden. Weiter soll für Kleinsendungen für die der Abgabebetrag Zoll und MWST jeweils nicht mehr als CHF 5 beträgt, auf die elektronische Zollanmeldung ganz verzichtet werden können. Diese können vom ZE künftig vereinfacht mit einem Kleber, Stempel oder als Sammelzollanmeldung angemeldet werden.

Wenn jedoch aus administrativen, logistischen oder anderen Gründen, etwa zur Dokumentation der Nachweiskette für ausgestellte Ursprungsnachweise eine vollständige Zollanmeldung notwendig ist, kann weiterhin freiwillig auf das vereinfachte Verfahren verzichtet werden.

Die Eidg. Zollverwaltung schätzt, dass rund 40% aller Einfuhrsendungen von diesen Neuerungen profitieren können. Dies entspricht rund 500’000 Sendungen pro Monat.

Zur weiteren Vereinfachung des grenzüberschreitenden Online-Handels wird zur Zeit noch geprüft, ob die Mehrwertsteuerfreigrenze bei importierten Waren von CHF 5 auf CHF 10 erhöht werden kann.

Weitere Informationen:

Ansprechpartner: Lukas Bühlmann


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