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Am 1. Januar 2011 wird die Mehrwertsteuer-Erhöhung in Kraft treten. Nach den in der Schweiz geltenden Vorschriften über die Bekanntgabe von Preisen muss jeweils der tatsächlich zu bezahlende Preis (Detailpreis) angegeben werden. Diese Regelung hat zur Folge, dass Anbieter von Waren und Dienstleistungen künftig auf ihren Preisschildern, Etiketten, Katalogen, auf der Website sowie allgemein bei allen Preisbekanntgaben die neu geltenden MwSt-Sätze angeben müssen.
Gemäss der Medienmitteilung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) haben die Anbieter und Werbetreibenden nach dem Inkrafttreten der neuen MwSt-Sätze drei Monate Zeit, um die Preisanschriften anzupassen. Aufgrund der Erfordernisse der Transparenz und Preisklarheit müssen die Konsumenten während dieser Übergangsfrist mit einem gut sichtbaren Hinweis darüber informiert werden, falls in einem bekannt gegebenen Preis die neuen MwSt-Sätze noch nicht berücksichtigt sind.
Die ab 1. Januar 2011 geltenden Steuersätze sind die Folgenden:
- Normalsatz: 8 % (aktuell 7,6%)
- Reduzierter Satz für Güter des täglichen Bedarfs: 2,5% (aktuell 2,4%)
- Sondersatz für Beherbergungsleistungen: 3,8% (aktuell 3,6%)
Das SECO weist darauf hin, dass in Preiskatalogen für 2011 die bereits erstellt wurden, aber noch die alten MwSt-Sätze enthalten, durch klare und deutlich sichtbare Aufkleber oder Prospektbeilagen darüber zu informieren ist, dass die in den Preisen enthaltene MwSt nicht mehr aktuell ist. Werden die Vorschriften der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) nicht eingehalten, drohen Bussen bis zur Höhe von 20’000 Schweizerfranken.
Einzelheiten über die in der Schweiz und insbesondere auch im grenzüberschreitenden Handel geltenden Preisbekanntgabevorschriften können sie unserem Leitfaden zur Preiswerbung entnehmen. Zahlreiche weitere Informationen rund um die rechtlichen Anforderungen an die Preisbekanntgabe finden sie ferner auf unserer Website unter der Rubrik Wettbewerb & Werbung.
Weitere Informationen:
- Medienmitteilung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO)
- Preisbekanntgabeverordnung (PBV)
- BR-News: «Änderungen der Preisbekanntgabepflicht für Dienstleistungen»
Ansprechpartner: Lukas Bühlmann