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Seit Jahren werden immer wieder Stimmen laut, die sich über zu hohe Preise der Schweizerischen Post beklagen. Auf Druck des Preisüberwachers hat die Post nun in einer einvernehmlichen Regelung ein umfassendes Massnahmenpaket akzeptiert, das insbesondere Preissenkungen bei Retourenpaketen und Erleichterungen für Massensendungen vorsieht. Die einvernehmliche Regelung wird ab dem 1. April 2014 in Kraft treten und ist bis Ende März 2016 befristet.
Hintergrund: Aufgabenbereich des Preisüberwachers
In Bereichen, in denen kein (Preis-)Wettbewerb herrscht, kann der Preisüberwacher in die Preisgestaltung der Unternehmen eingreifen. Er kann namentlich Preissenkungen empfehlen. Lehnen die betroffenen Unternehmen eine solche Empfehlung ab, kann der Preisüberwacher die Preissenkungen verfügen.
Er ist beispielsweise für Preise von privaten oder öffentlichen Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung, staatlich festgelegte Gebühren und Abgaben sowie für zahlreiche Tarife und Preise im Gesundheitswesen zuständig.
Der Preisüberwacher kontrolliert insbesondere die Gebühren für Radio und Fernsehen, die SBB-Tarife, die Wasser- Abwasser- und Abfallpreise der Gemeinden, die Medikamentenpreise sowie die wichtigsten Tarife der Post. Die beteiligten Unternehmen trifft in Verfahren des Preisüberwachers eine umfassende Auskunfts- und Mitwirkungspflicht. Bei Missachtung von Verfügungen, einvernehmlichen Regelungen oder Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungspflicht drohen den betroffenen Unternehmen hohe Bussen.
Abschluss des Verfahrens gegen die Post
Vor kurzem hat sich der Preisüberwacher im Bereich der Posttarife mit der Schweizerischen Post auf ein umfassendes Preis- und Massnahmenpaket geeinigt. Diese Einigung schliesst ein seit mehreren Jahren laufendes Verfahren ab.
Angesichts der hohen Gewinne der Post leitete der Preisüberwacher im Jahr 2011 Abklärungen zur Angemessenheit der Preise der Post ein. Aufgrund dieser Analyse gelangte er zur Auffassung, dass die von der Post verlangten Preise im Bereich der Brief- und Paketpost überhöht waren. Er vertrat insbesondere die Auffassung, die Post sei auf dem relevanten Markt der Zustellung von Inlandbriefen und Inlandpaketen im Gebiet der Schweiz marktmächtig, wenn nicht sogar marktbeherrschend. Die Preise von Briefen über 50 Gramm sowie von Paketen bis 20 Kilogramm seien deshalb nicht das Ergebnis wirksamen Wettbewerbs.
Er forderte die Post deshalb auf, Preissenkungen vorzunehmen. Die Post wies diese Forderung vorerst zurück, weshalb der Preisüberwacher im Februar 2013 ein formelles Verfahren auf Erlass einer Verfügung eröffnete. Aufgrund dieses Drucks hat die Post sich nun bereit erklärt, eine einvernehmliche Regelung abzuschliessen und die Preise teilweise zu senken. Mit der in der einvernehmlichen Regelung erzielten Einigung werden die Forderungen des Preisüberwachers gemäss dessen Pressemitteilung weitgehend erfüllt. Das formelle Verfahren wurde deshalb eingestellt.
Monopolbereich und WEKO-Verfahren nicht von Einigung betroffen
Nicht von dieser Einigung betroffen ist hingegen das WEKO-Verfahren, das gegen die Post eröffnet wurde. In diesem Verfahren untersucht die WEKO die Preissysteme der Post für Geschäftskunden (vgl. BR-News vom 14.08.2013). Konkret vermutet die Wettbewerbskommission, dass die Schweizerische Post auf dem Markt für adressierte Briefsendungen für Geschäftskunden über eine marktbeherrschende Stellung verfügt und diese in unzulässiger Weise missbraucht (vgl. Art. 7 KG). Im Fokus der Untersuchung steht insbesondere die Ausgestaltung der Spezialkonditionen, welche die Post Geschäftskunden ab einem Jahresumsatz von über 100‘000 Franken gewährt. In der Untersuchung soll sich zeigen, ob die Post durch die Ausgestaltung und Anwendung dieses Preissystems Konkurrenten im Markt behindert. Ausserdem prüft die WEKO, ob die Post gewisse Kunden diskriminiert oder in anderer Weise benachteiligt.
Zu beachten ist ausserdem, dass der Monopolbereich nicht von der einvernehmlichen Regelung betroffen ist. Die Preisobergrenzen im Rahmen des Postmonopols, also für Briefe mit einem Gewicht von nicht mehr als 50 Gramm, legt nach wie vor der Bundesrat fest (vgl. Art. 18 PG). Der Preisüberwacher hat jedoch angekündigt, dem Bundesrat auch hierzu eine Empfehlung abzugeben.
Einvernehmliche Regelung sieht diverse Preissenkungen vor
Das Massnahmenpaket, über das sich die Post und der Preisüberwacher geeinigt haben, sieht insbesondere Preissenkungen, den Verzicht auf Preiserhöhungen, eine Änderung der Mindestmenge für preisgünstigere Massensendungen sowie die Abgabe von vier Gratismarken an alle Haushalte vor. Sowohl Privat- als auch Geschäftskunden sollen profitieren. Die Massnahmen treten grösstenteils per 1. April 2014 in Kraft und sind bis Ende März 2016 befristet.
Konkret sieht die einvernehmliche Regelung insbesondere die folgenden Massnahmen vor:
- Die Preise für Retourenpakete von Privatpersonen werden um CHF 1.50 gesenkt.
- Die Verzollungsgebühren für Importsendungen werden um CHF 0.50 gesenkt (vgl. zum Thema: BR-News vom 26.09.2011).
- Die Preise für den Adressdienstleistungsservice. „MAT[CH]“ werden um insgesamt 50 % gesenkt
- Ermässigte Preise für Massensendungen sind neu bereits ab 350 Stück möglich. Bisher galt eine Mindestmenge von 500 Stück.
- Der „Maxibrief Ausland“ wird wieder uneingeschrieben und somit um CHF 6 günstiger angeboten.
- Jeder Haushalt erhält im Jahr 2014 vier A-Post-Briefmarken.
- Die Briefpreise für A- und B-Post bleiben bis Ende März 2016 unverändert.
Die Post rechnet gemäss eigenen Angaben damit, dass ihre Gewinne in den nächsten Jahren aus verschiedenen Gründen deutlich zurückgehen werden. Es ist deshalb gut möglich, dass diverse Preise nach Ablauf der befristeten einvernehmlichen Regelung wieder erhöht werden. Eher unwahrscheinlich ist eine Erhöhung der Preise noch vor Ablauf der befristeten Regelung. Der Post würde in diesem Fall eine erhebliche Busse drohen, es sei denn, der Preisüberwacher würde die einvernehmliche Regelung aufgrund von wesentlich veränderten Verhältnissen für hinfällig erklären.
Weitere aktuelle Tätigkeit des Preisüberwachers
Nicht nur mit der Post, sondern auch mit der DPD (Schweiz) AG konnte sich der Preisüberwacher vor kurzem über eine Senkung der Verzollungsgebühren für Privatkunden einigen. Sendungen aus dem Ausland, welche unter die Abgabenfreigrenze fallen, werden durch DPD demnach weiterhin gratis verzollt. Sendungen, die die Abgabenfreigrenze überschreiten, deren Wert aber nicht mehr als CHF 1000 beträgt, werden neu für CHF 18 zuzüglich 3 % des Warenwerts verzollt. Für Sendungen mit einem Wert von mehr als CHF 1000 beträgt der Grundtarif CHF 48, der Wertzuschlag jedoch nur 1,5 % des CHF 1000 übersteigenden Warenwerts. Der maximale Verzollungspreis beträgt CHF 200. Im besten Fall resultiert aus dieser Einigung eine Preissenkung von rund 60 % (vgl. Newsletter 1/14 des Preisüberwachers; vgl. zum Thema auch BR-News vom 26.09.2011).
Weitere Informationen:
- Pressemitteilung des Preisüberwachers vom 21.01.2014
- Pressemitteilung der Post vom 21.01.2014
- Einvernehmliche Regelung zwischen der Post und dem Preisüberwacher
- Kurzdarstellung „Preisüberwachung“
- Website des Preisüberwachers
- Preisüberwachungsgesetz (PüG)
- Urteil B-3863/2013 des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.09.2013
Ansprechpartner: Lukas Bühlmann