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Lukas Bühlmann und Martin Schirmbacher analysieren in einem im Jusletter vom 22.2.2010 erschienenen Aufsatz die Regeln der grenzüberschreitenden Preiswerbung.
Die Autoren arbeiten in einem ersten Schritt die Regeln zur Preisbekanntgabe und Preisangabepflicht in der Schweiz und in Deutschland heraus, um in einem zweiten Schritt zu erörtern, unter welchen Umständen ein Schweizer Anbieter deutsches Recht und ein ausländischer Anbieter Schweizer Recht zu beachten hat. Schließlich werden Empfehlungen für Preisangaben in Online-Shops gegeben.
Martin Schirmbacher ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Partner bei HÄRTING Rechtsanwälte, Berlin. Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Beratung von Unternehmen vorwiegend im IT-, E-Commerce sowie Werberecht.
Lukas Bühlmann und Martin Schirmbacher beraten gemeinsam grenzüberschreitend tätige Online-Portale bei der Ausgestaltung ihrer Internetpräsentationen, prüfen Online-Geschäftskonzepte und zeigen Wege zur rechtssicheren Ausgestaltung der Geschäftsidee auf.
Den vollständigen Aufsatz zur grenzüberschreitenden Preiswerbung zwischen der Schweiz und Deutschland halten wir mit freundlicher Genehmigung von Weblaw hier für Sie zum Download bereit.
Jusletter-Beitrag vom 22. Februar 2010
Ansprechpartner: Lukas Bühlmann