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Die EU-Kommission hat den Entwurf des umstrittenen, multilateralen Anti-Counterfeiting-Trade Agreement (ACTA) veröffentlicht, mit dem zukünftig Produktpiraterie effektiver bekämpft werden soll. Der Entwurf enthält zahlreiche brisante Massnahmen, mit denen Fälschungen und Urheberrechtsverletzungen verfolgt werden sollen, zeigt aber auch auf, wie uneinig sich die verhandelnden Länder weiterhin sind. Der Entwurf enthält auch zahlreiche Bestimmungen für die Bekämpfung der Online-Piraterie. In der Schweiz ist bekanntlich der reine Download geschützter Inhalte bislang legal. Die Schweiz setzt sich in den Verhandlungen gegen ein Verbot des Downloads zum Privatgebrauch, gegen iPod-Durchsuchungen und gegen Three Strikes-Out ein. Sollte sie sich hier nicht durchsetzen, dürfte das Abkommen durch die Schweiz nicht ratifiziert werden.
Seit 2007 verhandeln die Europäische Union, die USA, Japan und sechs weitere Staaten – darunter auch die Schweiz – über ein Abkommen mit dem die beteiligten Länder Raubkopierer effektiver bekämpfen wollen. Nachdem diese Verhandlungen bisher unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden, wurde nun entschieden, den aktuellen Entwurf zu veröffentlichen und damit dem Ruf nach Transparenz zu den geplanten neuen Massnahmen gerecht zu werden. Der Entwurf enthält zahlreiche Alternativen und Hinweise zu Klauseln, die von einzelnen Ländern abgelehnt werden. Die einzelnen Positionen der beteiligten Ländern zu den einzelnen Bestimmungen werden jedoch nicht ausgewiesen. Die geplanten Massnahmen beinhalten unter anderem:
- Beschlagnahmung von Geräten oder Produkten auf reinen Verdacht (Art. 2.16 Entwurf);
- Bestimmung des durch die Urheberrechtsverletzung erlittenen Schadens aufgrund von Schätzungen des Rechteinhabers (Art. 2.2 Entwurf);
- Strafrechtliche Verantwortlichkeit der beteiligten Unternehmen (Art. 2.15 Entwurf);
- Weitgehende Haftung von Internetprovider für Verletzungshandlungen ihrer Kunden (Art. 2.18 Entwurf);
- Pflicht der Internetprovider zur Herausgabe von Nutzerdaten an den Rechteinhaber sobald dieser «valid reasons» vorbringt, dass bestimmte Inhalte seine Rechte verletzen (Art. 2.18 Entwurf);
- Möglichkeit der Zollbehörden zur Beschlagnahmung von Gütern von Amtes wegen bei Verdacht auf Verletzung (Art. 2.7 Entwurf);
- Strafrechtliche Verfolgung von Verletzungshandlungen von Amtes wegen (Art. 2.17 Entwurf);
- Strafrechtliche Verfolgung der Umgehung von technischen Kopierschutzsperren (Art. 2.18 Entwurf).
Die insbesondere von den USA geforderte Sanktion der Internet-Zugangssperre nach wiederholten Verstössen («Three Strikes-Out») findet sich in dem Entwurf nicht explizit. Verschiedene Länder wie die USA, Frankreich oder Grossbritannien kennen bereits Gesetze oder planen diese, wonach bei wiederholten Verstössen der Internetzugang gekappt werden soll. Die Schweiz und Deutschland lehnen diese Sanktion klar ab.
Allerdings sieht der Entwurf eine sehr weitgehende Haftung und Verantwortlichkeit von Internetprovidern vor. Diese sollen verpflichtet werden, bei Urheberrechtsverletzungen die Verletzungshandlungen zu beenden oder zu verhindern. Um sich der Haftung für illegale Inhalte entziehen zu können, sollen sie Verfahren festlegen, um den Zugang zu Informationen zu verhindern oder diese zu entfernen. Aufgrund dieser sehr weitgehenden Verantwortlichkeit werden die Internetprovider wohl keine andere Möglichkeit haben, als ihre Nutzer permanent zu überwachen und bei wiederholten Verletzungen den Zugang zu sperren. Was dies für das Fernmeldegeheimnis und das Informationsrecht zugunsten der Internetnutzer bedeutet, scheint noch völlig unreflektiert. Klar scheint jedoch, dass seitens der verhandelnden Länder eine grosse Bereitschaft besteht, weitgehende Einschränkungen der betroffenen Grundrechte der Nutzer in Kauf zu nehmen.
Der Entwurf macht aber auch deutlich, dass es grosse Uneinigkeiten unter den verhandelnden Ländern gibt und der nun veröffentlichte Entwurf kaum in dieser Form ratifiziert und umgesetzt werden wird.
Weitere Informationen:
- Entwurf ACTA-Abkommen
- Informationen des EIGE zu den Verhandlungen des ACTA-Abkommens (Schweizer Verhandlungsmandat)
- EU zum ACTA-Abkommen
- PDF der EU-Kommission zum ACTA-Abkommen
Ansprechpartner: Lukas Bühlmann