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Am 1. Januar 2014 wird die alte Mehrwertsteuernummer durch die neue Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) abgelöst. Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen müssen deshalb spätestens bis Ende 2013 ihre bisherige MWST-Nummer auf ihren Rechnungen durch die neue UID und dem Zusatz „MWST“ ersetzen.
Seit dem 1. Januar 2011 weist das Bundesamt für Statistik (BFS) jedem in der Schweiz aktiven Unternehmen eine eindeutige und einheitliche Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) zu. Diese ermöglicht es den Unternehmen, sich bei allen Behördenkontakten mit ein und derselben Nummer zu identifizieren (vgl. BR-News vom 12.01.2011). Die definitive Ablösung der alten Nummern erfolgt per 1. Januar 2014. Ab diesem Datum wird insbesondere die alte, sechsstellige MWST-Nummer durch die neunstellige UID mit dem Zusatz „MWST“ ersetzt (Beispiel: CHE-123.456.789 MWST). Der Zusatz kann auch in italienischer (IVA) oder französischer Sprache (TVA) erfasst werden. Die englische Abkürzung (VAT) ist hingegen nicht erlaubt.
Bisher galt eine Übergangsfrist, in welcher wahlweise die alte MWST-Nummer oder die neue UID verwendet werden konnte. Ab dem 1. Januar 2014 muss die UID zwingend auf allen Rechnungen angegeben werden. Die Angabe der alten MWST-Nummer ist nicht mehr zulässig.
Wir empfehlen allen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen, diese Änderung so schnell wie möglich, spätestens aber bis Ende 2013 umzusetzen.
Weitere Informationen:
- UID-Informationsseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV)
- UID-Informationsseite des Bundesamts für Statistik (BFS)
- UID-Register
- Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG)
- Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDV)
- Gesetzliche Grundlage für Pflicht zur Angabe der MWST-Nr.: Art. 26 Abs. 2 lit. a MWSTG
Ansprechpartner: Lukas Bühlmann