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Die Grundbuchverordnung wurde per 1. Januar 2023 punktuell revidiert. Der Bundesrat hatte bereits am 10. Dezember 2021 die Ergebnisse aus der Vernehmlassung zur Revision der Grundbuchverordnung zur Kenntnis genommen und aufgrund der mehrheitlich positiven Ergebnisse zu Handen des Parlaments die Botschaft zur Revision der Grundbuchverordnung verabschiedet.
Neu können die berechtigten Behörden zweifelsfrei feststellen, ob eine bestimmte Person im Grundbuch eingetragen ist und über welche Rechte sie verfügt. Um diesem Anliegen zu entsprechen, sollen sämtliche im Hauptbuch des Grundbuchs eingetragenen Inhaberinnen und Inhaber von Rechten an Grundstücken durch Zuordnung ihrer AHV-Nummer eindeutig identifiziert werden können.
Ferner ist mit dieser Revision die Einführung einer landesweiten Grundstückssuche vorgesehen. Neu soll die bisher erheblich eingeschränkte Möglichkeit von Behörden auf Zugriff zu grundstücksrelevanten Informationen zwecks Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gezielt ausgedehnt werden. Dadurch soll die digitale Abwicklung entsprechender Geschäftsfälle erleichtert werden. Zudem soll die Effizienz im Geschäftsverkehr insbesondere zwischen Grundbuchämtern, Notaren, Banken und Urkundspersonen gesteigert werden, bei der Beurteilung, ob und welche Rechte an Grundstücken einer bestimmten Person zustehen. Aus diesem Grund ist diese Neuerung sehr willkommen.