Cross Border E-Commerce

Rückblick: Berliner Veranstaltung zum E-Commerce Cross Border


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Am 29. November 2011 fand in Berlin die Schwesterveranstaltung zur am 25. Oktober 2011 in Zürich durchgeführten Vortragsveranstaltung von Bühlmann Rechtsanwälte AG und HÄRTING Rechtsanwälte zum Thema «E-Commerce Cross Border Deutschland – Schweiz» vor einer beträchtlichen Zuhörerschaft in Berlin sowie im Live-Stream statt.

Immer mehr Online-Händler beliefern Ihre Kunden grenzüberschreitend zwischen Deutschland und der Schweiz. Damit wird im E-Commerce der Blick über die Ländergrenzen hinaus immer bedeutender. Dieser Blick lohnt sich, weil er hilft, sich im Ausland bietende Vorteile aufzudecken und Fehler zu vermeiden.

Für Schweizer und deutsche Händler drängt es sich geradezu auf, ihre Produkte und Dienstleistungen auch im jeweiligen anderen Land anzubieten und zu verkaufen. Häufig wirft dies auf den ersten Blick abschreckende rechtliche und praktische Fragen auf, die die Chancen rasch als Risiken erscheinen lassen. Das muss nicht sein. Auf viele der Fragen gibt es klare Antworten und Empfehlungen, die die Risiken minimieren. Ziel war es die wichtigsten Fragestellungen im Cross-Border-Vertrieb aufzugreifen und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Was sind die sich bietenden Marktchancen? Welche geschäftlichen und rechtlichen Unterschiede zwischen der Schweiz und Deutschland gibt es? Welchem Recht unterstehen wir eigentlich bei einer Lieferung ins Ausland? Welche rechtlichen Unterschiede sind zu beachten bei der Ausgestaltung unseres Angebotes? Welche Schwierigkeiten gibt es bei der Verzollung und wie können wir das einfacher gestalten? Gibt es Besonderheiten bei der Behandlung von Retouren aus dem Ausland? Diese und noch mehr Fragen wurden in der Veranstaltung aufgegriffen.

Auf weitere Themenfelder wurde gemeinsam mit unseren beiden Veranstaltungspartnern, dem Bundesverband Deutscher Versandhandel e.V. (bvh) sowie dem Verband des Schweizerischen Versandhandels (vsv)eingegangen.

Ganz besonders hat uns auch die Unterstützung der Schweizer Botschaft in Berlin gefreut und danken dem Gesandten Dr. Urs Hammer an dieser Stelle für das interessante Grusswort zu Beginn der Veranstaltung. Erstmals konnte unsere Veranstaltung sodann per Live-Stream im Internet mitverfolgt werden. Wir haben uns sehr über die hohe Zugriffszahl gefreut.

Anlässlich der Veranstaltung bestand erstmals die Möglichkeit, die soeben erschienene schweizerische Ausgabe des Benutzerhandbuchs von Trusted Shops durchzublättern. Das Handbuch liefert in der Schweiz tätigen Online-Shops wichtige Informationen zur rechtssicheren Gestaltung ihres Online-Shops. Interessenten können das Handbuch über Bühlmann Rechtsanwälte AG (contact@br-legal.ch) beziehen.

Hier finden Sie im Nachgang der Veranstaltung die Vorträge der Referenten als Download:

Einen Rückblick auf die Veranstaltung zum gleichen Thema, allerdings mit Schwergewicht zum deutschen Recht, in Zürich am 25. Oktober finden Sie hier.

Ansprechpartner: Lukas Bühlmann


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