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Am Mittwoch, 24. Februar 2016, führte Bühlmann Rechtsanwälte ein Webinar zum Thema „Adresshandel – Ist das noch zulässig?“ durch.
Adrian Süess hat im einstündigen Webinar aufgezeigt, welche Rahmenbedingungen für den Adresshandel gelten, insbesondere aus lauterkeits- und datenschutzrechtlicher Sicht. Für Marketingzwecke kommt dem Handel mit E-Mail-Adressen und Postadressen eine zentrale Bedeutung zu. Den Teilnehmern wurde genauer aufgezeigt, was bei der Adressbeschaffung und Weitergabe von Adressen an Dritte zu beachten ist.
Die Präsentation „Adresshandel – Ist das noch zulässig?“ steht Ihnen hier zur Verfügung.
Das nächste Webinar „Vertriebsbeschränkungen im Internet – aktueller Stand, neueste Rechtsprechung“ findet am 23. März 2016 statt. Wir würden uns freuen, Sie auch am nächsten Webinar begrüssen zu dürfen!
Das Team von Bühlmann Rechtsanwälte