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Gemeinsam mit dem Verband des Schweizerischen Versandhandels (VSV) führte Bühlmann Rechtsanwälte am 11. Dezember 2014 ein Webinar zum Thema «Datenschutzerklärung im Internet» durch. Severin Walz von Bühlmann Rechtsanwälte AG erläuterte im Rahmen des Webinars die wesentlichen Punkte einer schlüssigen Datenschutzerklärung. Der erste Teil der Präsentation widmet sich den rechtlichen Voraussetzungen einer zulässigen Bearbeitung von Personendaten in der Schweiz und zeigt auf, wie sich die Normen des Datenschutzgesetzes auf den Inhalt einer Datenschutzerklärung auswirken. Insbesondere wird hier aufgezeigt, dass die Datenschutzerklärung die Nutzer einer Website darüber informieren soll, in welchem Umfang, auf welche Art und Weise und zu welchem Zweck ihre Personendaten bearbeitet werden. Kurz gesagt, die Datenschutzerklärung informiert über die Datenbearbeitung, in welche der Nutzer sodann einwilligt. Im zweiten Teil des Webinars werden die konkreten Inhalte einer Datenschutzerklärung dargelegt. Mitunter wird erläutert, wie die Verwendung von Cookies, Web-Analyse Tools oder Social-Media-Plug-Ins in die Datenschutzerklärung eingebunden werden. Am Ende der Präsentation wird sodann aufgezeigt, wie eine Datenschutzerklärung im Internet zu verwenden ist, damit die ihr zugeschriebenen Funktionen auch zur Geltung kommen.
Das Webinar steht in der hier verlinkten Präsentation zur Nachbearbeitung bereit.
Wir werden Sie an dieser Stelle über eine neue Webinar-Reihe im Jahr 2015 informieren.
Wir freuen uns jetzt schon auf Ihre Teilnahme!
Das Team von Bühlmann Rechtsanwälte