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Am Mittwoch, 18. November 2015, führte Bühlmann Rechtsanwälte ein Webinar zum Thema „Inkrafttreten des revidierten Konsumkreditgesetzes ( KKG ) – Auswirkungen auf den Online-Handel“ durch. Im Folgenden werden die wichtigsten Inhalte der Präsentation aufgelistet.
Dr. Michael Reinle fasste in dem einstündigen Webinar die wesentlichen Punkte der Revision des Konsumkreditgesetzes (KKG) zusammen. Zudem machte er auch Ausführungen zum KKG im Allgemeinen.
Das Ziel der Präsentation, die als FAQ konzipiert war, war die Beantwortung von häufig wiederkehrenden Fragestellungen aus dem (Online-) Handelsalltag im Zusammenhang mit dem KKG und der KKG -Revision. Im Vordergrund standen Fragen wie «Was ist ein Konsumkredit?» oder «Unterstehe ich dem Konsumkreditgesetz, wenn ich keinen Zins verlange?». Unter anderem wurden auch die Neuformulierung der Expresskredite als Ausnahme vom KKG und deren Auswirkungen auf den Versandhandel und Onlineshops genauer unter die Lupe genommen. Diese Neuerung könnte dazu führen, dass Versandhändler und Onlineshops bei der Vereinbarung von Zahlungsaufschüben oder Ratenzahlungen vermehrt in den Anwendungsbereich des KKG fallen.
Diese und weitere Fragen stehen auf der hier verlinkten Präsentation des Webinars Inkrafttreten des revidierten Konsumkreditgesetzes – Auswirkungen auf den Online-Handel zur Nachbearbeitung bereit.
Das letzte Webinar der Reihe 2015 findet wie folgt statt:
- 16.12.2015 um 10:00: Verwendung von Drittcontent im Internet (Bilder, Film, Musik)
Hier können Sie sich für das letzte Webinar anmelden. Wir freuen uns jetzt schon auf Ihre Teilnahme!
Wir werden Sie an dieser Stelle und per Newsletter über eine neue Webinar-Reihe im Jahr 2016 informieren. Bleiben Sie informiert und abonnieren Sie unsere Newsletter.
Das Team von Bühlmann Rechtsanwälte