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Am 17. März 2016 hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) in einer Medienmitteilung kommuniziert, dass ihr Rundschreiben „Video- und Online-Identifizierung“ am Tag danach in Kraft treten würde (siehe BR-News vom 14. März 2016 und ). Darüber hinaus teilte die FINMA mit, dass sie eine neue Bewilligungskategorie „für Finanzinnovatoren“ und ein „bewilligungsfreies Entwicklungsfeld“ befürwortet.
Schaffung der Sandbox-Bewilligung
Die FINMA setzt sich für die Einführung einer neuen Bewilligungskategorie für Finanzinnovatoren sowie eines bewilligungsfreien Entwicklungsfelds ein (sog. „Sandbox“). Die Bewilligung soll für Geschäftsmodelle etabliert werden, die keiner typischen Banktätigkeit entsprechen, aber gewisse Elemente des Bankgeschäfts aufweisen, insbesondere eine Entgegennahme von Kundengeldern ohne Ausgabe von Krediten.
Aufgrund des eingegrenzten Geschäftsumfangs und der geringeren Risiken könnten die Voraussetzungen für die Erlangung der Bewilligung weniger umfassend sein als die Bewilligungsvoraussetzungen, die für Banken gelten. Die Sandbox-Bewilligung könnte sich zum Beispiel für Finanzinnovatoren, die Einlagen bis zu maximal 50 Millionen CHF entgegennehmen, eignen. Als Sicherheit müssten diese sog. Finanzinnovatoren 5% der Einlagen (oder aber mind. 300´000 CHF Eigenkapital) halten. Mit der Sandbox-Bewilligung würde sich ein Weg ergeben, um den Markteintritt u.a. für Crowdfunding-Plattformen, digitale Vermögensverwaltung oder Zahlungssystem-Applikationen zu erleichtern.
Vollständig bewilligungsfreies Entwicklungsumfeld
Ausserdem ist die Rede von einem komplett bewilligungsfreien Entwicklungsfeld bis zu einer Einlagenhöhe von CHF 200`000 (dabei wäre die Anzahl Einleger insgesamt ohne Relevanz).
Zurzeit diskutiert und prüft die FINMA ihre Vorstellungen hinsichtlich der Sandbox-Bewilligung mit Vertreter der Branche und den zuständigen Behörden. Auf der Internetseite der FINMA wurde ausserdem ein Bereich zur Fintech-Thematik eingerichtet, der für Anbieter von Dienstleistungen im Fintech-Bereich wichtige Informationen bereithält.
Weitere Informationen
- Medienmitteilung FINMA vom 17. März 2016: FINMA baut Hürden für Fintech ab
- FINMA-Rundschreiben 2016/07 „Video- und Online-Identifizierung“ vom 3. März 2016
- BR-News vom 14. März 2016: FINMA-Rundschreiben über die Online- und Videoidentifizierung
- Referat Business Club Zurich, Zunfthaus Saffran, Zürich 10. September 2015
- Informationen für Anbieter von Dienstleistungen im Fintech-Bereich