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Mitte Dezember des vergangenen Jahres hat das SECO eine neue elektronische Plattform aufgeschaltet, welche Importeure dabei unterstützen soll, die relevanten Vorschriften für das Inverkehrbringen von Produkten in der Schweiz zu finden. Die Plattform listet alle für das Inverkehrbringen massgebenden Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen und internationalen Abkommen auf und erleichtert dadurch die Suche nach den massgebenden Vorschriften. Nicht auf der Plattform zu finden sind jedoch zoll-, steuer- und immaterialgüterrechtliche Vorschriften, die bei der Einfuhr beachtet werden müssen.
Inverkehrbringer verantwortlich für Konformität
In der Schweiz ist der Inverkehrbringer eines Produktes dafür verantwortlich, dass dieses alle anwendbaren technischen Vorschriften erfüllt. Häufig sind die Vorschriften dafür nicht einfach auffindbar oder es ist nicht eindeutig klar, welche Vorschriften für welche Produkte anwendbar sind. Je nach Produktkategorie können verschiedene Gesetze und Verordnungen anwendbar sein. So sind für eine gewerbliche Elektromaschine beispielsweise sowohl die Anforderungen der Maschinenverordnung als auch diejenigen des Elektrizitätsgesetzes zu beachten.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat aus diesem Grund Mitte Dezember 2012 eine neue elektronische Importplattform aufgeschaltet. Die Plattform soll die Suche nach den technischen Vorschriften erleichtern, die beim Inverkehrbringen in der Schweiz beachtet werden müssen.
Unterteilung in zwei Fälle: schweizerische Vorschriften und ausländische oder internationale Vorschriften
Die Plattform unterscheidet zwei Fälle: Zum einen diejenigen Fälle, in denen ausländische oder internationale Vorschriften massgebend sind, zum anderen diejenigen Fälle, in denen die schweizerischen Vorschriften zwingend eingehalten werden müssen („Portal der Schweizer Produktvorschriften“).
Im erstgenannten Fall („Erleichtertes Inverkehrbringen nach internationalen Abkommen oder dem „Cassis de Dijon“-Prinzip gemäss THG“) sind wiederum zwei Konstellationen denkbar: Produkte, für die ausländische Vorschriften nach einem internationalen Abkommen in der Schweiz anerkannt sind und Produkte nach Kapitel 3a des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG), bei welchen sich das Inverkehrbringen nach den ausländischen Vorschriften richtet (sog. Cassis-de-Dijon-Prinzip: vgl. BR-News vom 10. Mai 2010). Bisher bestehen internationale Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Produktvorschriften mit der EU/EFTA und Kanada.
Ausgehend von dieser grundsätzlichen Zweiteilung finden interessierte Importeure auf der Plattform Informationen über Produktvorschriften, wiederum nach Abkommen oder Produktkategorie unterteilt. Bei den schweizerischen Vorschriften gliedert sich die Plattform beispielsweise in die Kategorien Lebensmittel, landwirtschaftliche Produkte, Zuchterzeugnisse, Wildtiere und Wildpflanzen, Industrieprodukte, Gegenstände des täglichen Bedarfs (z.B. Kosmetika, Spielzeug) und sonstige Produkte mit sektoriellen Vorschriften wie beispielsweise Sprengstoffe oder Edelmetalle. Fehlen produktspezifische Vorschriften, kommt subsidiär das Produktsicherheitsgesetz (PrSG) zur Anwendung (vgl. BR-News vom 29. Mai 2010).
Auf den ersten Blick scheint die neue Plattform ein nützliches Hilfsmittel zu sein, das den betroffenen Personen das Auffinden der relevanten Rechtsvorschriften tatsächlich erleichtert. Ob sie sich in der Praxis bewährt, bleibt abzuwarten.
Keine Informationen über einfuhrrechtliche Fragen
Das neue Hilfsmittel befasst sich nur mit den produktspezifischen Vorschriften für das Inverkehrbringen von Waren. Die Importplattform informiert jedoch nicht über weitere Vorschriften, die bei der Einfuhr zu beachten sind. Sie enthält beispielsweise keine Informationen über die bei der Einfuhr relevanten zoll-, steuer- oder immaterialgüterrechtlichen Vorschriften oder Abgaben.
Weitere Informationen:
- SECO-Importplattform
- Pressemitteilung des SECO vom 10. Dezember 2012
- Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG)
- BR-News: „Einseitige Schweizer Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips“
- BR-News: „Sicherheitsvorschriften für Spielzeug an EU-Recht angepasst“
- BR-News: „Schweizerische Vorschriften für den Vertrieb von Kosmetikprodukten“
- weitere Newsbeiträge zum Produktrecht
Ansprechpartner: Lukas Bühlmann