SECO: Neue Informationsplattform zum Inverkehrbringen von Produkten in der Schweiz


Ihr Kontakt

Mitte Dezember des vergangenen Jahres hat das SECO eine neue elektronische Plattform aufgeschaltet, welche Importeure dabei unterstützen soll, die relevanten Vorschriften für das Inverkehrbringen von Produkten in der Schweiz zu finden. Die Plattform listet alle für das Inverkehrbringen massgebenden Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen und internationalen Abkommen auf und erleichtert dadurch die Suche nach den massgebenden Vorschriften. Nicht auf der Plattform zu finden sind jedoch zoll-, steuer- und immaterialgüterrechtliche Vorschriften, die bei der Einfuhr beachtet werden müssen.

Inverkehrbringer verantwortlich für Konformität

In der Schweiz ist der Inverkehrbringer eines Produktes dafür verantwortlich, dass dieses alle anwendbaren technischen Vorschriften erfüllt. Häufig sind die Vorschriften dafür nicht einfach auffindbar oder es ist nicht eindeutig klar, welche Vorschriften für welche Produkte anwendbar sind. Je nach Produktkategorie können verschiedene Gesetze und Verordnungen anwendbar sein. So sind für eine gewerbliche Elektromaschine beispielsweise sowohl die Anforderungen der Maschinenverordnung als auch diejenigen des Elektrizitätsgesetzes zu beachten.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat aus diesem Grund Mitte Dezember 2012 eine neue elektronische Importplattform aufgeschaltet. Die Plattform soll die Suche nach den technischen Vorschriften erleichtern, die beim Inverkehrbringen in der Schweiz beachtet werden müssen.

Unterteilung in zwei Fälle: schweizerische Vorschriften und ausländische oder internationale Vorschriften

Die Plattform unterscheidet zwei Fälle: Zum einen diejenigen Fälle, in denen ausländische oder internationale Vorschriften massgebend sind, zum anderen diejenigen Fälle, in denen die schweizerischen Vorschriften zwingend eingehalten werden müssen („Portal der Schweizer Produktvorschriften“).

Im erstgenannten Fall („Erleichtertes Inverkehrbringen nach internationalen Abkommen oder dem „Cassis de Dijon“-Prinzip gemäss THG“) sind wiederum zwei Konstellationen denkbar: Produkte, für die ausländische Vorschriften nach einem internationalen Abkommen in der Schweiz anerkannt sind und Produkte nach Kapitel 3a des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG), bei welchen sich das Inverkehrbringen nach den ausländischen Vorschriften richtet (sog. Cassis-de-Dijon-Prinzip: vgl. BR-News vom 10. Mai 2010). Bisher bestehen internationale Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Produktvorschriften mit der EU/EFTA und Kanada.

Ausgehend von dieser grundsätzlichen Zweiteilung finden interessierte Importeure auf der Plattform Informationen über Produktvorschriften, wiederum nach Abkommen oder Produktkategorie unterteilt. Bei den schweizerischen Vorschriften gliedert sich die Plattform beispielsweise in die Kategorien Lebensmittel, landwirtschaftliche Produkte, Zuchterzeugnisse, Wildtiere und Wildpflanzen, Industrieprodukte, Gegenstände des täglichen Bedarfs (z.B. Kosmetika, Spielzeug) und sonstige Produkte mit sektoriellen Vorschriften wie beispielsweise Sprengstoffe oder Edelmetalle. Fehlen produktspezifische Vorschriften, kommt subsidiär das Produktsicherheitsgesetz (PrSG) zur Anwendung (vgl. BR-News vom 29. Mai 2010).

Auf den ersten Blick scheint die neue Plattform ein nützliches Hilfsmittel zu sein, das den betroffenen Personen das Auffinden der relevanten Rechtsvorschriften tatsächlich erleichtert. Ob sie sich in der Praxis bewährt, bleibt abzuwarten.

Keine Informationen über einfuhrrechtliche Fragen

Das neue Hilfsmittel befasst sich nur mit den produktspezifischen Vorschriften für das Inverkehrbringen von Waren. Die Importplattform informiert jedoch nicht über weitere Vorschriften, die bei der Einfuhr zu beachten sind. Sie enthält beispielsweise keine Informationen über die bei der Einfuhr relevanten zoll-, steuer- oder immaterialgüterrechtlichen Vorschriften oder Abgaben.

Weitere Informationen:

Ansprechpartner: Lukas Bühlmann


Artikel teilen



meistgelesen


Highlights

MLL Legal

MLL Legal ist eine der führenden Anwaltskanzleien in der Schweiz mit Büros in Zürich, Genf, Zug, Lausanne, London und Madrid. Wir beraten unsere Klienten in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts und zeichnen uns insbesondere durch unsere erstklassige Branchenexpertise in technisch-innovativen Spezialgebieten, aber auch in regulierten Branchen aus.

MLL Legal

Newsletter

MLL-News 03/22 mit Beiträgen zum Digital Markets Act, Digital Services Act, PBV-Revision, Abmahnungen zu Google Fonts, Inbox-Adverting und vieles mehr.

Zugang MLL-News 03/22

Jetzt anmelden!

Unsere Geschichte

MLL Legal ist eine führende Schweizer Anwaltskanzlei, deren Geschichte bis ins Jahr 1885 zurückreicht. Die Kanzlei ist sowohl organisch als auch durch strategische Fusionen gewachsen, von denen die Jüngste am 1. Juli 2021 zwischen Meyerlustenberger Lachenal und FRORIEP vollzogen wurde.

Durch diesen Zusammenschluss hat sich MLL Legal zu einer der grössten Wirtschaftskanzleien der Schweiz mit über 150 Anwältinnen und Anwälten in vier Büros in der Schweiz entwickelt. Auch zwei Büros im Ausland, in London und Madrid, bieten Anlaufstellen vor Ort für Klientinnen und Klienten, die Beratung im Schweizer Wirtschaftsrecht suchen.

Die Kanzlei verfügt heutzutage über ein starkes internationales Profil und ein langjährig aufgebautes globales Netzwerk. MLL Legal vereint anerkannte Führungsqualitäten und Fachwissen in allen Bereichen des Schweizer und internationalen Wirtschaftsrechts.

Über uns

Publikationen

Hier geht’s zu unseren neuesten Publikationen

COVID-19

Lesen Sie alle unsere rechtlichen Updates zu den Auswirkungen von COVID-19 für Unternehmen.

COVID-19 Information

Offene Stellen

Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung?

Unsere talentierten und ambitionierten Teams sind von einer gemeinsamen Vision motiviert, erfolgreich zu sein. Wir schätzen eine offene und unkomplizierte Kommunikation über alle Ebenen der Organisation hinweg in einem unterstützenden Arbeitsumfeld.

Offene Stellen

Real Estate Legal Update

Hier gehts zum Real Estate Legal Update 01/24. Unser Real Estate Team hat wiederum Artikel in verschiedenen Gebieten verfasst, so dass hoffentlich für alle etwas Interessantes dabei ist. Wir wünschen viel Spass bei der Lektüre.

Registrieren Sie sich hier, um unser 2 x jährlich erscheinendes Real Estate Legal Update zu erhalten.

Unser Team

Unsere über 150 Anwältinnen und Anwälte unterstützen Sie dabei, den regulatorischen und technologischen Anforderungen im modernen globalen Wirtschaftsleben erfolgreich zu begegnen und ihre wirtschaftlichen Chancen zu nutzen.

Unser Team

Revision DSG

Auf unserer Themenseite rund um die Revision des Schweizerischen Datenschutzgesetzes finden Sie regelmässig aktualisierte und umfassende Informationen und Hilfsmittel. Es ist uns ein Anliegen, Sie bei der Implementierung der neuen Vorgaben zu unterstützen.

Revision DSG Themenseite

MLL Legal on Social Media

Folgen Sie uns auf LinkedIn.