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Schweizerkreuz und «swiss made» bringen Wettbewerbsvorteile und sind deshalb bei der Bewerbung von Produkten und Dienstleistungen im Trend. Doch wie viel «Schweiz» muss drin sein, damit auch Schweiz drauf stehen darf? Der Bundesrat hat am 18. September 2009 die Botschaft zu einem Gesetzgebungsprozess «Swissness» verabschiedet, mit dem mehr Klarheit über die erlaubte Verwendung der Bezeichnung «Schweiz» geschaffen, der Schutz der Herkunftsbezeichnung «Schweiz» gestärkt und der Kampf gegen Missbräuche im In- und Ausland vereinfacht werden soll.
Studien belegen, dass der wirtschaftliche Mehrwert einer Herkunft Schweiz bei gewissen Produkten bis zu 20% des Verkaufspreises ausmachen kann. Da erstaunt es nicht, dass die Marke Schweiz im In- und Ausland sehr populär ist. Doch mit dem Erfolg haben auch die Missbräuche stark zu genommen, gegen die jedoch mit den geltenden Gesetzen nicht genügend rigoros vorgegangen werden kann. Kern der geplanten Revision bilden präzisere Regeln im Markenschutzgesetz, unter welchen Voraussetzungen ein Produkt oder eine Dienstleistung als «schweizerisch» bezeichnet werden darf. Beispielsweise soll festgelegt werden, dass dies bei pflanzlichen Erzeugnissen nur der Fall sein darf, wenn der Ort der Ernte in der Schweiz liegt. Bei Industrieprodukten müssen mindestens 60% der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen, bei verarbeiteten Naturprodukten (die meisten Lebensmittel) müssen mindestens 80% des Gewichts der Rohstoffe aus der Schweiz stammen. Sowohl bei den verarbeiteten Naturprodukten wie auch Industrieprodukten muss zudem neu kummulativ die Tätigkeit, die dem Produkt seine wesentlichen Eigenschaften verleiht, in der Schweiz stattfinden (z.B. die Verarbeitung von Milch zu Käse). Dienstleistungen sollen in Zukunft nur dann als «schweizerisch» beworben werden dürfen, wenn sich der Sitz des Dienstleistungsunternehmens und ein tatsächliches Verwaltungszentrum in der Schweiz befinden.
Zudem soll beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) ein neues Register geschaffen werden, in dem auch nichtlandwirtschaftliche geografische Angaben eingetragen werden können. Schlussendlich soll die Möglichkeit der Eintragung geografischer Marken geschaffen werden, um so in der Schweiz offizielle Schutztitel erhalten zu können.
Weitere Informationen:
- Medienmitteilung
- Botschaft des Bundesrats
- Umfassende Zusatzinformationen zum Gesetzgebungsprojekt «Swissness» auf der Website des IGE
- Häufige Fragen zum Gebrauch der Bezeichnung «Schweiz» und der Verwendung des Schweizerkreuzes in der Werbung
Ansprechpartner: Lukas Bühlmann