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Weitere News | unterscheidungskräftig

Wortzeichen „PUR“ für sämtliche Waren und Dienstleistungen vom Markenschutz ausgeschlossen

Das Wortzeichen „PUR“ ist für alle Arten von Waren und Dienstleistungen anpreisend und deshalb auch nicht unterscheidungskräftig. So ein aktueller Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts. Nach Ansicht des Gerichts steht die klare lexikalische Bedeutung des Adjektivs „pur“ im Vordergrund. Die Durchschnittskonsumenten würden das Zeichen als „rein, unverfälscht“ sowie „nichts anderes als, ohne Einsc…

EuG: Zeichen „fluege.de“ ist nicht markenschutzfähig – besondere Schreibweise und Einmaligkeit des Domainnamens sind nicht relevant

In einem kürzlich veröffentlichten Urteil hat sich das Gericht der Europäischen Union mit der Frage befasst, ob das Wortzeichen „fluege.de“ als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden kann. Wie bereits die Vorinstanzen hielt das Gericht fest, dass die Marke beschreibend sei und keine Unterscheidungskraft besitze. Aus diesem Grund sei die Marke nicht schutzfähig. Daran ändere auch die Tatsache nicht…

Emmentaler

BGer: Slogan „EIN STÜCK SCHWEIZ“ für Emmentaler ist Gemeingut und deshalb nicht als Marke eintragbar

Vor kurzem hat das Bundesgericht entschieden, dass der Slogan „EIN STÜCK SCHWEIZ“ nicht als Marke für Emmentaler-Käse eingetragen werden kann. Es bestätigte damit die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts und des Instituts für Geistiges Eigentum. Nach dem Urteil des Bundesgerichts ist der Slogan dem Gemeingut zuzurechnen, da er lediglich einen anpreisenden Qualitätshinweis enthalte. Er sei des…

EuG: Kein Markenschutz für banales Karomuster mangels Unterscheidungskraft

Das EuG hat Ende September mehrere Klagen eines deutschen Modeunternehmens abgewiesen. Dieses beanstandete die Rückweisung ihrer Markeneintragungen durch das HABM. Das Unternehmen wollte Karomuster in diversen Farben als Gemeinschaftsmarke für Stoffe und Textilien eintragen lassen. Das EuG wies alle Klagen mit der Begründung ab, den Mustern fehle die Unterscheidungskraft für Waren aus Stoff oder …


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MLL Legal ist eine der führenden Anwaltskanzleien in der Schweiz mit Büros in Zürich, Genf, Zug, Lausanne, London und Madrid. Wir beraten unsere Klienten in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts und zeichnen uns insbesondere durch unsere erstklassige Branchenexpertise in technisch-innovativen Spezialgebieten, aber auch in regulierten Branchen aus.

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Durch diesen Zusammenschluss hat sich MLL Legal zu einer der grössten Wirtschaftskanzleien der Schweiz mit über 150 Anwältinnen und Anwälten in vier Büros in der Schweiz entwickelt. Auch zwei Büros im Ausland, in London und Madrid, bieten Anlaufstellen vor Ort für Klientinnen und Klienten, die Beratung im Schweizer Wirtschaftsrecht suchen.

Die Kanzlei verfügt heutzutage über ein starkes internationales Profil und ein langjährig aufgebautes globales Netzwerk. MLL Legal vereint anerkannte Führungsqualitäten und Fachwissen in allen Bereichen des Schweizer und internationalen Wirtschaftsrechts.

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