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Sampling Tonsequenz unzulässig

BGH: Sampling ist unzulässig, wenn der Sampelnde die übernommene Tonsequenz selbst einspielen könnte

Gastautor: Robert Golz, HÄRTING Rechtsanwälte, Berlin.

Der BGH hat mit seiner zweiten „Metall auf Metall II“ vom 13.12.2012 (Az. I ZR 182/11) bestätigt, dass die Verwendung einer etwa 2 Sekunden langen Rhythmussequenz aus dem Titel „Metall auf Metall“ der Gruppe Kraftwerk durch die Komponisten des von Sabrina Setlur gesungenen Titels „Nur mir“ das Leistungsschutzrecht der Musikgruppe Kraftwerk…

DE-BGH: Auskunftspflicht von Access-Providern bereits bei einmaliger Urheberrechtsverletzung in P2P-Netzwerken

In Deutschland wurde die auf IP-Adressen gestützte Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet erheblich erleichtert. Denn gemäss einem kürzlich gefällten Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Access-Provider den Rechtsinhabern den Namen und die Adresse von Kunden bekanntgeben, welche urheberrechtlich geschützte Musikaufnahmen offensichtlich unberechtigt in Online-Tauschbö…

DE: Einbindung von fremden Fotos als „Embedded Content“ auf Websites stellt Urheberrechtsverletzung dar

In einem kürzlich veröffentlichten Urteil hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass ein Journalist, der fremde Fotos mittels eines Frames als Embedded Content in einen Blogbeitrag eingebunden hatte, nach deutschem Urheberrecht gegen die Rechte des Urhebers der Fotos verstossen hat. Der Fall von Embedded Content ist dem Gericht zufolge nicht mit dem urheberrechtlich unproblematischen …


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MLL Legal ist eine der führenden Anwaltskanzleien in der Schweiz mit Büros in Zürich, Genf, Zug, Lausanne, London und Madrid. Wir beraten unsere Klienten in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts und zeichnen uns insbesondere durch unsere erstklassige Branchenexpertise in technisch-innovativen Spezialgebieten, aber auch in regulierten Branchen aus.

MLL Meyerlustenberger Lachenal Froriep

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MLL Legal ist eine führende Schweizer Anwaltskanzlei, deren Geschichte bis ins Jahr 1885 zurückreicht. Die Kanzlei ist sowohl organisch als auch durch strategische Fusionen gewachsen, von denen die Jüngste am 1. Juli 2021 zwischen Meyerlustenberger Lachenal und FRORIEP vollzogen wurde.

Durch diesen Zusammenschluss hat sich MLL Legal zu einer der grössten Wirtschaftskanzleien der Schweiz mit über 150 Anwältinnen und Anwälten in vier Büros in der Schweiz entwickelt. Auch zwei Büros im Ausland, in London und Madrid, bieten Anlaufstellen vor Ort für Klientinnen und Klienten, die Beratung im Schweizer Wirtschaftsrecht suchen.

Die Kanzlei verfügt heutzutage über ein starkes internationales Profil und ein langjährig aufgebautes globales Netzwerk. MLL Legal vereint anerkannte Führungsqualitäten und Fachwissen in allen Bereichen des Schweizer und internationalen Wirtschaftsrechts.

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