BGer-Verhaeltnismaessigkeit-von-Netzsperren-im-Geldspielgesetz

Weitere News | Wirtschaftsfreiheit

Netzsperren

EuGH zu „Netzsperren“: Access-Provider können zur Sperrung des Zugangs zu Websites mit urheberrechtsverletzendem Inhalt verpflichtet werden

In einem wegweisenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) „Netzsperren“ zulasten von Internetzugangsanbietern für grundsätzlich zulässig erklärt. Die nationalen Gerichte in der EU können Access-Provider daher unter bestimmten Voraussetzungen allgemein dazu verpflichten, ihren Kunden den Zugriff auf Filmplattformen wie kino.to zu blockieren. Die Umsetzung entsprechender Anordnungen darf …

Zollprüfung

Bundesgericht bestätigt strenge Haftung der Warenführer für Zollschulden

Ein Transportunternehmen, das nicht oder unrichtig angemeldete Waren über die Grenze transportiert hat, haftet im vollen Umfang für die Abgaben, die von der Zollverwaltung nachbezogen werden. Dies gilt auch dann, wenn ein Strafverfahren gegen das Unternehmen eingestellt wurde. Auf eine Haftungserleichterung, wie sie für Speditionsfirmen vorgesehen ist, können sich reine Warenführer nicht berufen.…

Die Hilfeleistung der Zollverwaltung im Immaterialgüterrecht

Der EU-Rat hat Mitte Januar einen Entwurf einer neuen Verordnung veröffentlicht, welcher Ende Januar auch vom EU-Parlament abgesegnet wurde. Mit der neuen Verordnung soll eine bessere Durchsetzung der Immaterialgüterrechte durch die europäischen Zollbehörden erreicht werden. Neben der geplanten Änderung auf EU-Ebene werden in diesem Beitrag zudem die Grundzüge der Hilfeleistung der Zollverwaltung…

BVGer: SWITCH muss beim Whole-Sale-Angebot für die „.ch“-Domain-Registrierung Konkurrenten ihrer Tochtergesellschaft gleich behandeln

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) bestätigte in einem kürzlich veröffentlichten Urteil eine Verfügung des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM), wonach die „.ch“-Domain-Registerbetreiberin, SWITCH, ihre Tochtergesellschaft switchplus im Zusammenhang mit dem Grosshandelsangebot für die „.ch“-Domain-Registrierung unzulässigerweise bevorzugt hat. Nachdem eine Anzeige verschiedener Webhoster bei de…


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MLL Legal ist eine der führenden Anwaltskanzleien in der Schweiz mit Büros in Zürich, Genf, Zug, Lausanne, London und Madrid. Wir beraten unsere Klienten in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts und zeichnen uns insbesondere durch unsere erstklassige Branchenexpertise in technisch-innovativen Spezialgebieten, aber auch in regulierten Branchen aus.

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MLL Legal ist eine führende Schweizer Anwaltskanzlei, deren Geschichte bis ins Jahr 1885 zurückreicht. Die Kanzlei ist sowohl organisch als auch durch strategische Fusionen gewachsen, von denen die Jüngste am 1. Juli 2021 zwischen Meyerlustenberger Lachenal und FRORIEP vollzogen wurde.

Durch diesen Zusammenschluss hat sich MLL Legal zu einer der grössten Wirtschaftskanzleien der Schweiz mit über 150 Anwältinnen und Anwälten in vier Büros in der Schweiz entwickelt. Auch zwei Büros im Ausland, in London und Madrid, bieten Anlaufstellen vor Ort für Klientinnen und Klienten, die Beratung im Schweizer Wirtschaftsrecht suchen.

Die Kanzlei verfügt heutzutage über ein starkes internationales Profil und ein langjährig aufgebautes globales Netzwerk. MLL Legal vereint anerkannte Führungsqualitäten und Fachwissen in allen Bereichen des Schweizer und internationalen Wirtschaftsrechts.

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