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Neue Registrierungs- und Transparenzanforderungen für Vereine mit Sitz in der Schweiz

Mit dem Inkrafttreten der Änderung des Geldwäschereigesetzes (GwG) und der Änderung der Verordnung der Geldwäschereiverordnung (GwV) am 1. Januar 2023 gelten für Vereine mit Sitz in der Schweiz neue Vorschriften zur Eintragung ins Handelsregister und zur Transparenz, insbesondere die Pflicht zur Eintragung von Vereinen, die hauptsächlich Vermögenswerte im Ausland direkt oder indirekt sammeln oder…

Internationale Schiedsgerichtsbarkeit: Das revidierte Schiedsgerichtsrecht der Schweiz ab dem 1. Januar 2021

Die Schweiz gehört weltweit zu den attraktivsten Standorten für internationale Schiedsgerichte. Grund dafür ist nicht nur die Neutralität der Schweiz und deren stabile politische Lage, sondern auch das Bundesgesetz über das internationale Privatrecht (IPRG), dessen 12. Kapitel die internationale Schiedsgerichtsbarkeit regelt. Um die Position des Schiedsplatzes Schweiz zu stärken und dessen Attrak…

Bundesgericht: Bei Software-Download-Verträgen ohne Gerichtsstandsklausel nur Klage im Land des Beklagten möglich

Das Bundesgericht hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Software nur dann als bewegliche Sache gelten könne, wenn sie in materialisierter Form übertragen wird, z.B. auf CD oder DVD. Die Übertragung via Internet ist somit nicht als Verkauf einer beweglichen Sache zu werten. Da deshalb in internationalen Sachverhalten die allgemeinen Zuständigkeitsregeln des Lugano-Übereinkommens zur Anwe…

BVGer: zollrechtliche Regelung der vorübergehenden Verwendung von ausländischen Fahrzeugen gilt nur bei zeitlich begrenzten Sachverhalten

Das Bundesverwaltungsgericht hat vor kurzem ein Urteil veröffentlicht, in dem es sich mit der vorübergenden Verwendung eines ausländischen Fahrzeugs durch den in der Schweiz arbeitenden, aber in Deutschland wohnhaften X zu befassen hatte. Die Zollverwaltung verweigerte diesem die Verlängerung einer so genannten 15.30-Bewilligung, da er seinen Wohnsitz mittlerweile in der Schweiz habe. X zog den F…

EuGH: Vertragsschluss im Fernabsatz ist nicht Bedingung für die Zuständigkeit der Gerichte am Wohnsitz des Verbrauchers

Wer mit ausländischen Verbrauchern Verträge abschliesst, steht im Falle eines Rechtsstreits jeweils vor der Frage, ob er auch vor den Gerichten im Wohnsitzstaat des Verbrauchers verklagt werden kann. In Europa sind die Gerichte am Wohnsitz des Verbrauchers grundsätzlich immer dann zuständig, wenn der Gewerbetreibende seine Tätigkeit in diesem Staat ausübt oder sie darauf ausrichtet. Gemäss einem …


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MLL Legal ist eine der führenden Anwaltskanzleien in der Schweiz mit Büros in Zürich, Genf, Zug, Lausanne, London und Madrid. Wir beraten unsere Klienten in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts und zeichnen uns insbesondere durch unsere erstklassige Branchenexpertise in technisch-innovativen Spezialgebieten, aber auch in regulierten Branchen aus.

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MLL Legal ist eine führende Schweizer Anwaltskanzlei, deren Geschichte bis ins Jahr 1885 zurückreicht. Die Kanzlei ist sowohl organisch als auch durch strategische Fusionen gewachsen, von denen die Jüngste am 1. Juli 2021 zwischen Meyerlustenberger Lachenal und FRORIEP vollzogen wurde.

Durch diesen Zusammenschluss hat sich MLL Legal zu einer der grössten Wirtschaftskanzleien der Schweiz mit über 150 Anwältinnen und Anwälten in vier Büros in der Schweiz entwickelt. Auch zwei Büros im Ausland, in London und Madrid, bieten Anlaufstellen vor Ort für Klientinnen und Klienten, die Beratung im Schweizer Wirtschaftsrecht suchen.

Die Kanzlei verfügt heutzutage über ein starkes internationales Profil und ein langjährig aufgebautes globales Netzwerk. MLL Legal vereint anerkannte Führungsqualitäten und Fachwissen in allen Bereichen des Schweizer und internationalen Wirtschaftsrechts.

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