Teilrevision-ZGB-OR-Baumaengel

Teilrevision des Zivilgesetzbuches und des Obligationenrechts (Baumängel)


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Die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Vorentwurf für eine Teilrevision des Zivilgesetzbuches (ZGB, SR 210) und des Obligationenrechts (OR, SR 220), die im Herbst 2020 durchgeführt wurde, sind nun bekannt und fallen eher kontrastreich aus.

Zur Erinnerung: Um das derzeitige System wieder ins Gleichgewicht zu bringen, hauptsächlich durch die Korrektur bestimmter Schwierigkeiten, auf welche die Bauherren bzw. bestimmte Erwerber bei der praktischen Umsetzung ihrer Rechte bei Baumängeln gestossen sind, beabsichtigt der Bundesrat, die gesetzliche Regelung in den folgenden drei Bereichen zu ändern: Verlängerung der Frist für die Mängelanzeige, Einführung eines unwiderruflichen Rechts auf Instandsetzung von zum Eigengebrauch bestimmten Immobilien und Präzisierung der Höhe der zu stellenden Sicherheiten, um die Eintragung eines gesetzlichen Bauhandwerker- und Bauunternehmerpfandrechts zu vermeiden.

Im Wesentlichen scheint es, dass trotz einiger Meinungsverschiedenheiten über Details eine Mehrheit der Befragten dazu tendiert, die vorgeschlagenen Änderungen im Grundsatz zu akzeptieren und dass sich keine grosse Oppositionsgruppe gebildet hat.

Eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Konsultationsverfahrens sowie Informationen über den aktuellen Stand des Projekts und seine Perspektiven finden Sie in unserem vollständigen Artikel: Teilrevision des Zivilgesetzbuches und des Obligationenrechts (Baumängel).

Für eine Erinnerung an die Herausforderungen und Ziele der vorgeschlagenen Teiländerung vgl. Sie unseren im Herbst 2020 veröffentlichten Artikel: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung für Revision des Bauvertragsrechts.


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