Ihr Kontakt
Die eidgenössischen Räte haben einer Revision des Mehrwertsteuergesetzes (MWStG) einstimmig zugestimmt, mit dem eine lang bestehende Forderung des Schweizer Online-Handels erfüllt werden soll: Die durchgehende Mehrwertsteuerpflicht ausländischer Unternehmer und Online-Händler mit einem Jahresumsatz von mindestens CHF 100’000 sowie der Wegfall der Möglichkeit der steuerbefreiten Kleinsendungen ausländischer Händler an Schweizer Endkunden.
Die Teilrevision des MWSt-Gesetzes wurde kürzlich von National- und Ständerat einstimmig angenommen. Die Totalrevision des Gesetzes im Jahr 2010 liegt einige Jahre zurück, Jahre in denen sich insbesondere auch aufgrund des Online-Handels viel verändert hat und auch Jahre, die immer mehr offenbarten, dass das geltende Gesetz zu einem mehrwertsteuerlich bedingten Wettbewerbsnachteil von Schweizer Unternehmen geführt hat. Die zentralen, geplanten Änderungen:
- Erweiterung der subjektiven Steuerpflicht für ausländische Unternehmen (Art. 10 Abs. 2 Bst. a nMWSTG): Bisher konnten ausländische Unternehmen ihre Umsätze in der Schweiz von bis zu CHF 100’000 jährlich mehrwertsteuerfrei erbringen. Neu soll auf für die Bestimmung der inländischen Mehrwertsteuerpflicht auf den weltweiten Umsatz abgestellt werden. Beträgt dieser mehr als jährlich CHF 100’000 ist die Steuerpflicht gegeben.
- Online-Händler: Besteuerungsort im Inland bei Kleinsendungen an Endkunden (Art. 7 Abs. 3 Bst. b nMWSTG): Bisher konnten ausländische Online-Händler Lieferungen von Gegenständen, die bei der Einfuhr mit Steuern von weniger als CHF 5 belastet waren, steuerfrei an Schweizer Endkunden verkaufen. Bei Waren, die mit dem tiefen Steuersatz von 2.5% abgerechnet werden (vorallem Bücher) konnten so aufgrund des typischerweise tiefen Sendungswertes ein grosser Anteil des Umsatzes steuerfrei erzielt werden. Dies ermöglichte zudem ein Preiswettbewerb unter ungleichen Vorzeichen. Damit soll nun Schluss sein: Entsprechende steuerbefreite Lieferungen sollen als im Schweizer Inland erbracht gelten, wenn mit solchen Kleinsendungen ein Umsatz in der Schweiz von mehr als CHF 100’000 pro Jahr erzielt wird.
Die Gesetzesrevision sieht zahlreiche weitere Änderungen vor und untersteht dem fakultativen Referendum. Bei Inkrafttreten der geplanten Teilrevision wird mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 62 Millionen Franken gerechnet. Eine Schätzung geht von rund 30’000 neu obligatorisch MWSt-pflichtigen Unternehmen aus.
Weitere Informationen: