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Am 1. Januar 2011 ist das Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) in Kraft getreten. Auf dieser Grundlage hat das Bundesamt für Statistik (BFS) begonnen, jedem Unternehmen in der Schweiz eine eindeutige Identifikationsnummer (UID) zuzuweisen. Diese sollen die zahlreichen bestehenden Identifikationsnummern, insb. die MwSt- und die Handelsregister-Nummern, nach einer Übergangszeit ersetzen.
Anstoss für das neue Gesetz waren politische Vorstösse zur Vereinfachung der administrativen Abläufe für die Unternehmen sowie Modernisierungsprojekte im Bereich «E-Government», insb. die Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs mit der Verwaltung. Mit der Einführung der übergreifenden Identifikationsnummer soll nun die Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen und der Verwaltung einfacher und effizienter werden. Weil von Schweizer Unternehmen für gewisse wirtschaftliche Aktivitäten mit ausländischen Handelspartnern immer öfter eine einheitliche und offizielle Identifikationsnummer verlangt wird, können zudem Handelshemmnisse abgebaut werden.
Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat nun begonnen, jedem Unternehmen unentgeltlich eine einzige unveränderliche UID zuzuweisen. Diese soll für alle Bereiche des Behördenverkehrs (Sozialversicherungen, Mehrwertsteuer, Zoll, Handelsregister, Statistik etc.) gelten. In einem seit dem 11. Januar 2011 öffentlich zugänglichen Register (www.uid.admin.ch) sind bereits die rund 500’000 im Handelsregister als aktiv eingetragenen Unternehmen enthalten. Die darin enthaltenen Daten beschränken sich auf das für die Identifikation notwendige, d.h. der Name oder die Firma, die offizielle Sitzadresse, die UID sowie Hinweise auf bisherige Handelsregister- oder MwSt-Nummern. Das Register wird laufend erweitert bis die Gesamtheit aller Unternehmen erfasst ist.
Allen betroffenen Unternehmen wird das BFS in den kommenden Monaten die zugeteilte Nummer sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten schriftlich mitteilen. Gemäss der Botschaft zum UIDG wurde jedoch darauf geachtet, dass für die Unternehmen keine neuen Pflichten entstehen.
Zu beachten ist, dass die MWST-pflichtigen Unternehmen bis spätestens Ende 2013 ihre bisherige MWST-Nummer auf den Rechnungen durch die neue UID-Nummer ersetzen müssen. Ferner soll es künftig möglich sein, über ein Portal der Eidg. Steuerverwaltung MWST-Abrechnungen elektronisch einzureichen.
Schliesslich wird gemäss der Medienmitteilung des BFS vom 26.1.2011 auch die Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDV, vgl. den Entwurf) auf den 1. April 2011 in Kraft treten. Darin werden die Zuweisung und der Betrieb der UID geregelt. Sie halten ferner fest, wie die Meldungen im UID-Register bearbeitet werden sollen. Schliesslich sind auch Vorschriften für den Austausch, die Verwendung, die Veröffentlichung und den Schutz der UID-Daten vorgesehen.
Weitere Informationen:
- Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG)
- Botschaft zum UIDG
- Entwurf der Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDV)
- Website des BFS mit weiteren Dokumenten zur UID-Nr.
Ansprechpartner: Lukas Bühlmann