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Die Schweiz und China haben am 6. Juni 2013 ein Freihandelsabkommen (FHA) unterzeichnet. Wir berichteten schon ausführlich über die Inhalte des FHA mit China. Nachdem die internen Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind, tritt das Abkommen am 1. Juli 2014 in Kraft. China ist hinter der EU und den USA der drittwichtigste Handelspartner der Schweiz, was dem Abkommen grosse Bedeutung verschafft. In den umfassenden Geltungsbereich des Abkommens fallen unter anderem Bestimmungen über den Schutz des geistigen Eigentums, den Warenhandel, über handelspolitische Schutzmassnahmen, den Wettbewerb und über die wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit. Es wird erwartet, dass das Abkommen den Marktzugang und die Rechtssicherheit im Handel mit dem grossen und dynamischen, chinesischen Markt verbessert und der Schweiz einen wichtigen Wettbewerbsvorteil bringt.
Das Freihandelsabkommen befreit einen grossen Teil des bilateralen Handels ganz oder teilweise von Zöllen. Die Zölle werden mit Inkrafttreten des Abkommens oder nach dem Ablaufen von Übergangsfristen abgebaut. Massnahmen zum Menschen-, Tier- und Pflanzenschutz werden im FHA vermehrt nach den Vorgaben von internationalen Organisationen ausgestaltet und technische Hindernisse werden abgebaut. Die Rechtssicherheit im Dienstleistungshandel wird verstärkt. Das geistige Eigentum erfährt neu einen starken Schutz. In ausgewählten Bereichen ist das Schutzniveau höher als das der multilateralen Standards der WTO. Weiter sind Regeln zum Wettbewerb, zur Investitionsförderung und zur Transparenz im öffentlichen Beschaffungswesen und die Vertiefung der bilateralen Zusammenarbeit vorgesehen.
Mit dem Hinzukommen des FHA Schweiz-China verfügt die Schweiz nun über ein Netz von insgesamt 28 Freihandelsabkommen. Die Schweizer Exporte nach China betrugen im Jahr 2012 7.8 Mrd. Schweizer Franken, dies entspricht 3.7 % aller Ausfuhren. Die Importe aus China machen 5.5% aller Einfuhren aus und beliefen sich im Jahr 2012 auf 10.3 Mrd. Schweizer Franken. Die Schweiz exportiert hauptsächlich Maschinen und Instrumente, Uhren und Chemie- und Pharmaerzeugnisse nach China. Umgekehrt werden vor allem Maschinen, Textilien, Bekleidung, Uhrmacherwaren und Chemieprodukte aus China in die Schweiz importiert.
Bereits am 9. Juni ist das bilaterale Abkommen zu Arbeits- und Beschäftigungsfragen in Kraft getreten, welches gleichzeitig mit dem Freihandelsabkommen abgeschlossen wurde.
Weitere Informationen:
- Pressemitteilung des Bundesrats vom 6. Juli 2013
- Botschaft zum Freihandelsabkommen
- Text des Freihandelsabkommens
- Factsheet zum Freihandelsabkommen
- Abkommenstexte (englisch/französisch/chinesisch)
- Weitere Informationen zum Freihandelsabkommen
- BR-News: „Bundesrat unterzeichnet Freihandelsabkommen mit China“
Ansprechpartner: Lukas Bühlmann