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Am 28. Dezember 2015 hat Gastautor Martin Rätze, Trusted Shops GmbH, über das Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung zur Online-Verbraucherschlichtung (ODR) orientiert (siehe BR-News vom 28.12.2015). Seither haben sich neue Entwicklungen ergeben. Besonders wichtig ist, dass die Online-Streitbeilegungs-Plattform seit 15.02.2016 in Betrieb ist.
Die Informationsplattform für Online-Streitbeilegung (ODR) ist online!
Gemäss Verordnung (EU NR. 524/2013) war die EU-Kommission verpflichtet, eine ODR-Plattform (Online-Streitbeilegungs-Plattform) einzurichten.
Dieser Pflicht ist die EU-Kommission nun verspätet nachgekommen. Unter dem Link https://ec.europa.eu/consumers/odr/ ist die Plattform seit 15.02.2016 in Betrieb. Die Plattform ist sehr übersichtlich gestaltet und der Nutzer wird mit vielen Informationen transparent durch das Prozedere der Online-Streitbeilegung begleitet.
Zweck der ODR-Plattform
Ziel der ODR-Plattform ist die erleichterte, schnellere und kostengünstigere Streitbeilegung im Zusammenhang mit Online-Käufen. Die Plattform soll dazu beitragen, dass Online-Händler und Verbraucher bei Uneinigkeiten eine aussergerichtliche Einigung erzielen können und damit der Gang zum Richter obsolet wird. Die Plattform ist so ausgestaltet, dass die Vertragsparteien Beschwerden grundsätzlich ohne rechtliche Unterstützung einreichen können.
Wichtig aus schweizerischer Sicht ist, dass die Plattform nur von Verbrauchern und Online-Händlern benutzt werden kann, die in der EU leben bzw. dort niedergelassen sind. Ein EU-Verbraucher kann daher über die Plattform keine Beschwerde gegen einen Online-Händler mit Sitz in der Schweiz einreichen.
Wichtig zu betonen ist, dass nicht, wie sonst üblich, nur der Verbraucher Beschwerde einreichen kann. Die Plattform sieht vor, dass sowohl der Verbraucher als auch der Online-Händler Beschwerde einreichen können.
Die Plattform kann im Moment noch keine EU-weite Online-Streitbeilegung gewährleisten. Für gewisse Branchen und in Deutschland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Polen, Rumänien, Slowenien und Spanien gibt es noch keine Streitbeilegungsstellen. Hierzu muss erklärt werden, dass die ODR-Plattform, wie der Name sagt, lediglich als Plattform dient. Die Beschwerden werden für die eigentliche Streitbeilegung an anerkannte Streitbeilegungsstellen weitergeleitet. Damit ein Streitbeilegungsverfahren gestartet werden kann, müssen sich die beiden Vertragsparteien nach eingereichter Beschwerde auf eine Streitbeilegungsstelle einigen. Dieses Verfahren kann dazu führen, dass sich z.B. ein deutscher Online-Händler auf Beschwerde eines ausländischen oder auch deutschen Verbrauchers hin weigert, den Streit durch eine nicht-deutsche Streitbeilegungsstelle schlichten zu lassen.
Wie läuft die Streitbeilegung ab?
Wie bereits erwähnt, ist die ODR-Plattform sehr übersichtlich gestaltet. Der Nutzer wird sehr gut über das Verfahren informiert.
Die Online-Streitbeilegung über die ODR-Plattform erfolgt in 4 Schritten:
- Einreichung der Beschwerde: Die Beschwerde wird der jeweils anderen Vertragspartei mitgeteilt.
- Einigung über Streitbeilegungsstelle: Die beiden Parteien haben 30 Tage Zeit, um sich auf eine Streitbeilegungsstelle zu einigen. Bei einer Einigung haben sie der Plattform die Stelle mitzuteilen. Die Beschwerde wird sodann an diese Stelle weitergeleitet. Können sich die Parteien nicht einigen, wird die Beschwerde nicht weiter bearbeitet.
- Bearbeitung der Beschwerde durch die Streitbeilegungsstelle: Die Streitbeilegungsstelle hat drei Wochen, um zu entscheiden, ob sie für die Beschwerde zuständig ist.
- Ergebnis des Verfahrens: Die Streitbeilegungsstelle hat in der Regel 90 Tage Zeit, um den Parteien eine Lösung vorzuschlagen.
Falls der Streit nicht beigelegt werden kann, werden Verbraucher – direkt auf der ODR-Plattform – auf andere Lösungswege (Rechtsbehelfe) hingewiesen.
Weitere Informationen:
- BR-News vom 11.02.2016: UPDATE: ODR und Verbraucher-streitbeilegungsgesetz 10.02.2016: – deutsches Gesetz vom Parlament angenommen
- BR-News vom 28.12.2015: EU: 9.1.2016 – Inkrafttreten neuer EU-Verordnung zur Online-Verbraucherschlichtung
- Online-Streitbeilegung-Plattform
- Bundesgesetzblatt
- Bundesrat lässt VSBG passieren
- Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) Digitale Version
- Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Kein Grund zur Panik; Showbetreiber-Blog.de v. 19.3.2015
- Regierungsentwurf: Schlichtung zwischen Unternehmern und Verbrauchern wird kommen; Shopbetreiber-Blog.de v. 27.5.2015
- Bundestag verabschiedet Verbraucherstreitbeilegungsgesetz; Showbetreiber-Blog.de v. 3.12.2015
Ansprechpartner: Lukas Bühlmann