Update: Rechtskommission des Nationalrates stimmt neuem Widerrufsrecht zu


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Die Einführung eines gesetzlichen Widerrufsrechts in der Schweiz gibt schon länger zu reden. Wir haben an dieser Stelle bereits mehrfach darüber berichtet. Nun hat auch die Rechtskommission des Nationalrates entschieden und den Entwurf angenommen.

Mit einer Mehrheit von 11 zu 7 Stimmen hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates den Entwurf zur Änderung des Obligationenrechts betreffend der Revision des Widerrufsrechts angenommen. Durch die Gesetzesrevision sollen Konsumentinnen und Konsumenten besser geschützt werden, wenn sie Verträge eingehen, bei denen sich die Vertragsparteien nicht physisch gegenüber stehen. Erfasst ist der gesamte Fernabsatzhandel, neben Telefonverkäufen also auch der Online-Handel. Gegen die Erfassung des Online-Handels von dieser Gesetzesrevision formierte sich in den Reihen des Nationalrates Widerstand. Die Forderung nach einer Beschränkung der Definition des Fernabsatzgeschäfts nur auf telefonisch abgeschlossene Verträge wurde laut. Am Ende unterlag dieses Anliegen jedoch, wenn auch äusserst knapp, dem Stichentscheid des Nationalratspräsidenten. Ob die Einführung eines Widerrufrechts für den Online-Handel notwendig ist, war schon in der ganzen Debatte ein umstrittenes Thema (vgl. dazu BR-News vom 17. März 2014).

Aus der Sicht der Online-Händler gibt es immerhin hinsichtlich der Ausnahmen vom Widerrufsrecht erfreulichere Neuheiten. Eine Mehrheit der Kommission (13 zu 7 Stimmen) sprach sich nämlich dafür aus, ein gesetzliches Widerrufsrecht erst ab einem Betrag von 200.- CHF zu gewähren. Somit will man den Betrag der Bagatellklausel (Art. 40e Best. a E-OR ) von 100.- CHF auf 200.- CHF erhöhen. Zudem stimmte man mit 12 zu 8 Stimmen einer neuen Regelung (Art. 40i Bst. f E-OR) für Elektrogeräte zu, nach welcher das Widerrufsrecht beim Kauf von Elektrogeräten erlischt, wenn die Originalverpackung entsiegelt oder das Gerät eingeschaltet wurde. Schliesslich nahm man die vom Ständerat und dessen Rechtskommission vorgeschlagene absolute Frist des Widerrufsrechts von 3 Monaten und 14 Tagen mit einer Mehrheit von 10 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen an.

Weitere Informationen:

Ansprechpartner: Lukas Bühlmann


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