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Wie erwartet wird das Volk über die gesetzliche Einführung der Buchpreisbindung entscheiden müssen. Das Referendum gegen das Buchpreisbindungsgesetz (BuPG) wurde am 5. Juli 2011 eingereicht und ist gemäss den Angaben auf der Website der Bundeskanzlei am 25. Juli 2011 zustande gekommen. Wann über das Gesetz abgestimmt wird, ist noch nicht bekannt.
Wie wir bereits in unserem Beitrag vom 1. April 2011 berichteten, hat das Parlament nach umstrittenen Debatten ein Buchpreisbindungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz schreibt vor, dass die Verleger oder Importeure künftig die Endverkaufspreise der Bücher festlegen. Die Buchhändler – auch die online-Händler – wären danach verpflichtet, die so festgesetzten Preise zu beachten, wobei sie Rabatte im Umfang von 5 Prozent gewähren dürften.
Gegen dieses Gesetz wurde durch ein überparteiliches Komitee, welches hauptsächlich aus bürgerlichen Politikern zusammengesetzt war, das Referendum ergriffen. Gemäss den Angaben auf der Website der Bundeskanzlei konnte das Referendumskomitee die benötigte Anzahl Unterschriften (mindestens 50‘000; Art. 141 BV) zwei Tage vor Ablauf der Referendumsfrist einreichen. Es ist davon auszugehen, dass erst im nächsten Jahr über die Vorlage abgestimmt wird. Die Buchhändler bleiben somit bis auf weiteres frei in der Festlegung ihrer Verkaufspreise.
UPDATE:
BR-News vom 14.3.2012: «Buchpreisbindung weiterhin kartellrechtlich unzulässig»
Weitere Informationen:
- Bundesgesetz über die Buchpreisbindung (BuPG)
- BR-News: „Schweiz: Gesetz zur Buchpreisbindung – auch im Online-Handel“
- BR-News: „Buchpreisbindung im Online-Handel bleibt umstritten“
- Chronologie BuPG
- Veröffentlichung im Bundesblatt
Ansprechpartner: Lukas Bühlmann