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Ein generelles Widerrufsrecht im Online-Handel ist im Schweizer Parlament nicht mehrheitsfähig. Schon im September dieses Jahres lehnte der Nationalrat die Einführung des Widerrufsrecht im Online-Handel ab (siehe dazu BR-News vom 18. September 2014). In der Folge ging die Vorlage zurück an den Ständerat. Dieser sprach sich nun ebenfalls deutlich gegen die Einführung eines gesetzlichen Widerrufsrecht aus.
Die Mehrheit im Ständerat war demnach der Auffassung, dass Kunden, die im Internet Waren erwerben nicht zusätzlich geschützt werden müssen. Damit haben diejenigen Stimmen obsiegt, die sich gegen eine Gleichbehandlung des Online-Handels mit Telefonverkäufen stellten. Dass diese Unterscheidung sinnvoll ist, lässt sich nicht zuletzt damit begründen, dass den Konsumenten beim Online-Kauf detaillierte Produktinformationen zu Verfügung stehen und sie sich ein genaues Bild von der zu erwerbenden Ware machen können. Zudem bieten zahlreiche Online-Händler von sich aus ein Widerrufsrecht an, das im übrigen meistens zumindest inhaltlich demjenigen entspricht, das den europäischen Konsumenten gesetzlich zusteht.
Konsumentenschützer sprechen im Hinblick auf das Votum des Ständerates von einem schwarzen Tag für den Konsumentenschutz. Gleichzeitig wird aber auch von dieser Seite darauf hingewiesen, dass zahlreiche Online-Shops bereits freiwillig ein Widerrufsrecht eingeführt haben. Konsumenten können sich darüber in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Online-Händlers informieren.
Die Branche des Versandhandels begrüsst das Ergebnis der politischen Debatte. Von dieser Seite wurde stets auf die Unterschiede zwischen Online-Handel und Telefonverkäufen hingewiesen. Zudem wurde betont, dass die Branche um eine aktive und wirkungsvolle Selbstregulierung bestrebt sei und diesbezüglich schon viel erreicht hat. Das Vertrauen der Kunden in den Online-Shop, in dem sie ihre Waren bestellen, stünde an oberster Stelle und sei im Hinblick auf den Kaufentscheid des Kunden das entscheidende Kriterium.
Der jährlich mit Online-Handel erzielte Umsatz steigt ununterbrochen und scheint die These der Online-Händler zu bestätigen. Die Gesetzesvorlage geht nun zurück an die Rechtskommission. Diese wird vermutlich eine gesonderte gesetzliche Regelung für Telefonverkäufe ausarbeiten. Das Schicksal der Vorlage insgesamt ist damit weiterhin ungewiss.
Weitere Informationen:
- Curis Vista Geschäftsdatenbank zur parlamentarischen Behandlung des Vorschlags
- BR-News: «UPDATE: Nationalrat lehnt Widerrufsrecht im Online-Handel ab»
- BR-News: «Rechtskommission des Nationalrates stimmt neuem Widerrufsrecht zu»
- BR-News: «Bundesrat begrüsst Einführung des Widerrufsrechts im Online-Handel vom 17. März 2014
- Pressemitteilung des Bundesrats vom 14.03.2014
- Stellungnahme des Bundesrats vom 14.03.2014
- Position des Verbands des schweizerischen Versandhandels (VSV) zum Widerrufsrecht und zur Stellungnahme des Bundesrats
- BR-News: „Widerrufsrecht im Onlinehandel: Entwurf bringt klare Verbesserung – Notwendigkeit weiterhin zweifelhaft“
- BR-News: „Update: Neuer Entwurf zum geplanten Widerrufsrecht in der Schweiz veröffentlicht“
- BR-News: „Update: Ständeratskommission will am Widerrufsrecht für den Onlinehandel festhalten“
- BR-News: „Zwingendes gesetzliches Widerrufsrecht im E-Commerce – Revisionsentwurf in Vernehmlassung geschickt“
Ansprechpartner: Lukas Bühlmann