Widerrufsrecht Telefonverkäufe

UPDATE: Ständerat will zumindest Widerrufsrecht für Telefonverkäufe


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Im Dezember 2014 stand nach einer erneuten Abstimmung im Ständerat fest: ein Widerrufsrecht für den Online-Handel ist im Schweizer Parlament nicht mehrheitsfähig. Die lange Debatte um ein generelles Widerrufsrecht für Fernabsatzgeschäfte nahm damit ein Ende, das vor allem von Seiten der E-Commerce-Branche begrüsst wurde. Anstatt einer gesetzlichen Regelung setzt man in der Praxis schon lange auf eine wirkungsvolle Selbstregulierung. Nach der Abstimmung im Ständerat ging die Gesetzesvorlage zurück an die Rechtskommission. Bis anhin war unklar, wie man in der Sache weiter verfahren würde. Nun meldet sich der Ständerat zurück, er fordert ein Widerrufsrecht ausschliesslich für Telefonverkäufe.

Hintergrund – Debatte um ein neues gesetzliche Widerrufsrecht für den Online-Handel

Kern und Hauptstreitpunkt der Diskussion um die Einführung eines generellen Widerrufsrechts für Fernabsatzgeschäfte war die Frage, ob man im Zuge der Einführung eines mehr oder weniger dem europäischen Pendant entsprechenden Widerrufsrechts, den Online-Handel auf die gleiche Stufe wie Telefonverkäufe setzten kann. Gegen die Einführung eines gesetzlichen Widerrufrechts bei Kaufverträgen per Telefon, wie es bereits in vergleichbarer Weise für Haustürgeschäfte vorgesehen ist, wurde grundsätzlich wenig hervorgebracht. Denn wie auch bei Haustürgeschäften besteht bei Telefonverkäufen ein vergleichbares Risiko dafür, dass der Konsument vom Verkäufer überrumpelt oder zum Vertragsabschluss gedrängt wird. Mit der Revision des Obligationenrechtes sollte nun aber nicht nur ein Widerrufsrecht für Telefonverkäufe, sondern für Fernabsatzgeschäfte generell, also auch für den Online-Handel, eingeführt werden.

Die Gegner dieser Vorlage, unter anderem die E-Commerce Branche, wiesen erfolgreich darauf hin, dass der Online-Handel sich in wesentlichen Punkten von Telefonverkäufen unterscheidet. So kann der Konsument beim Online-Kauf die Ware ungestört betrachten und mit anderen Angeboten vergleichen. Weder von einem aufdringlichen oder listigen Verkäufer noch wegen zeitlicher Knappheit wird Druck auf den Konsumenten ausgeübt. Die Kaufentscheidung wird frei und unbeeinflusst von Störfaktoren getroffen. Die E-Commerce Branche konnte zudem damit überzeugen, dass auf freiwilliger Basis bereits viele Online-Händler ein Widerrufsrecht anbieten. Liefert man als Online-Händler an EU-Kunden, muss man ohnehin ein dem europäischen Recht entsprechendes Widerrufsrecht gewähren. Am Ende überzeugten diese Argumente im Parlament. Wie schon eingangs erwähnt, wurde ein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für den E-Commerce nun definitiv abgelehnt.

Neu: nur Widerrufsrecht für Telefongeschäfte

Um nicht die ganze Vorlage scheitern zu lassen, ging das Geschäft, auf Initiative des Ständerats, zurück an die Rechtskommission. Dieser schlägt nun vor, den Konsumentenschutz dahingehend zu stärken, dass zukünftig (wenigstens) bei Telefongeschäften ein Widerrufsrecht gelten solle. Der Ständerat nahm diese stark zurückgestutzte Gesetzesrevision stillschweigend an. Gibt auch der Nationalrat sein Ja-Wort, dann wird das Schweizer Obligationenrecht wohl bald um ein neues 14 tägiges Widerrufsrecht für Telefonverkäufe erweitert.

Weitere Informationen:

Ansprechpartner: Lukas Bühlmann


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