Verbot von Neubauten in Verbier


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In einem aktuellen Urteil (BGer 1C_419/2019 vom 14. September 2020) hat das Bundesgericht gestützt auf den Inhalt des geltenden Zonenplans und Art. 107 des Baureglements der Gemeinde Bagnes, welches vom Walliser Staatsrat am 6. Februar 2002 und am 25. Juni 2003 genehmigt wurde, entschieden, dass nur der Bau von Zweitwohnungen in der touristischen Zone T3 bewilligt werden darf, womit die von der Gemeinde Bagnes zwischen 2013 und 2019 diesbezüglich angewandte Praxis umgestossen wurde.

Dieser Entscheid wurde im Rahmen einer Beschwerde im Zusammenhang mit einem Bewilligungsgesuch für den Bau einer Erstwohnung auf einem in dieser Zone gelegenen Grundstück gefällt.

Art. 107 des Baureglements definiert die Tourismuszone T3 als «ein Gebiet, das für individuelle oder Zweit-Ferienwohnungen bestimmt ist», ohne den Bau von Erstwohnungen ausdrücklich zu verbieten. Diese Bestimmung erging vor dem Inkrafttreten von Art. 75b BV und Art. 7 Abs. 1 Bst. a des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen (ZWG; SR 702), allgemein bekannt als «Lex Weber», die eine Blockierung des Baus von Zweitwohnungen in dieser Gemeinde zur Folge hatten.

Das Bundesgericht hat diesen historischen Aspekt jedoch nicht berücksichtigt und die Auslegung des Kantonsgerichts bestätigt, wonach der aktuelle Inhalt des Baureglements den Bau von Erstwohnungen in der Zone T3 verbietet.

Die praktische Konsequenz dieses Urteils ist also, dass dieses Gebiet, das aus mehreren Dutzend Grundstücken besteht und fast die Hälfte des Baupotentials in Verbier ausmacht, nicht bebaubar ist.

Das Bundesgericht ist sich dessen voll bewusst, da es wie die Vorinstanz erkannt hat, dass «die Gemeinde keine andere Wahl hat, als durch ihre Gesetzgebung die Vorschriften der Zone T3 zu ändern, wenn sie die Bebauung der in der Zone T3 gelegenen Grundstücke weiterhin erlauben will«.

Die Gemeinde Bagnes hatte diese Situation vorausgesehen und bereits 2018 ein Verfahren zur entsprechenden Änderung des Baureglements eingeleitet. Das geänderte Baureglement wurde im Sommer 2020 von den kantonalen Behörden genehmigt. Allerdings liegen derzeit zwei Einsprachen vor, die höchstwahrscheinlich Neubauten für mehrere Jahre verhindern werden.

Dieser News-Beitrag wurde von Jacques Johner verfasst.


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