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Im März 2017 hat die EU-Kommission ihren jährlichen Bericht zum EU-Schnellwarnsystem Rapex (European Rapid Alert system) veröffentlicht. Zugleich hat sie den Abschluss einer Vereinbarung mit den Online-Handelsplattformen Amazon, eBay und Alibaba bekannt gegeben. Darin haben sich die Plattformbetreiber bereit erklärt, sich intensiver um eine Entfernung der über das Schnellwarnsystem gemeldeten Produkte von ihren Webseiten zu kümmern.
Allgemeines zum Schnellwarnsystem Rapex
Das Rapex-System wurde mit der EU-Richtlinie vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit (EU-Richtlinie 2001/95/EG) ins Leben gerufen und 2004 vollständig in Betrieb genommen. Insgesamt beteiligen sich 31 Länder (die EU-Mitgliedstaaten zusammen mit Island, Liechtenstein und Norwegen) am System. Die Schweiz ist kein Mitglied beim Rapex-Meldesystem. Allerdings soll sich dies künftig ändern, weshalb Verhandlungen zwischen der EU und der Schweiz im Gange sind.
Wird ein gefährliches Non-Food-Erzeugnis in einem der Teilnehmerstaaten vom Markt genommen, können die entsprechenden Informationen zum entfernten Produkt mithilfe von Rapex schnell zwischen dem betroffenen Land, der Europäischen Verbraucherschutzkommission und den teilnehmenden Staaten ausgetauscht werden. Dieser schnelle Informationsaustausch gibt den anderen europäischen Ländern die Möglichkeit, die in der Warnung angezeigten Produkte möglichst rasch bei sich vom nationalen Markt zu nehmen. Mithilfe von Rapex können somit innert kurzer Zeit europaweit geeignete Folgemassnahmen (Verbot resp. Einstellung des Verkaufs, Rücknahme, Rückruf oder Einfuhrverweigerung durch Zollbehörden) gegen gefährliche Produkte zum Schutz des Verbrauchers ergriffen werden.
Prominentestes Beispiel für die Funktionsweise von Rapex ist der Fall des Samsung Galaxy Note 7: Das Mobiltelefon enthielt eine Batteriezelle, von der Überhitzungs- und Explosionsgefahr ausging und beim Verbraucher ernsthafte Verbrennungen verursachen konnte. Die britischen Behörden veranlassten als erste einen Rückruf sowie ein Verkaufsverbot und gaben die Massnahmen über Rapex bekannt. In der Folge wurde das Samsung Galaxy Note 7 aufgrund der hohen Verbrennungsgefahr auch in den anderen Teilnehmerstaaten vom Markt genommen.
Problembereich E-Commerce
Im Jahr 2016 verzeichnete Rapex einen beträchtlichen Anstieg bei online vertriebenen Produkten (insgesamt 244), die aufgrund der erfolgten Rücknahmen eigentlich gar nicht mehr auf dem Markt erhältlich sein sollten. Dies verdeutlicht die Problematik von gefährlichen Produkten im Bereich des E-Commerce: Da der Online-Handel nicht physisch-stationär erfolgt und Produkte direkt per Post zu den Verbrauchern versandt werden, bestehen hier besondere Herausforderungen, um gefährliche Produkte aus dem Sortiment zu nehmen. Darüber hinaus wird von verschiedenen Seiten der Vorwurf erhoben, Online-Händler und insbesondere Plattformbetreiber würden sich zu wenig um die Entfernung von gefährlichen Produkten kümmern. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und um den Verbraucherschutz künftig auch online besser gewährleisten zu können, haben bereits mehrere Teilnehmerstaaten spezialisierte Stellen eingerichtet, die Websites beobachten und dort online vertriebene gefährliche Produkte aufspüren.
Vereinbarung mit Amazon, eBay und Alibaba
Vor diesem Hintergrund hat die EU-Kommission in ihrer Pressemitteilung vom 16. März 2017 auch den Abschluss einer Vereinbarung mit den weltweit grössten Online-Handelsplattformen Amazon, eBay und Alibaba bekannt gegeben. Im Rahmen der Vereinbarung haben die Online-Anbieter eingewilligt, sich intensiver um die Entfernung der von den EU-Behörden als potentiell unsicher oder nicht normgerecht identifizierten Produkte aus ihrer Plattform zu kümmern. Zu diesem Zweck haben die Plattformbetreiber auch eine zentrale Kontaktstelle für die Zusammenarbeit mit den europäischen Behörden eingerichtet. Weitere Einzelheiten zum Abkommen wurden nicht bekannt gegeben.
Als besonderer Erfolg ist die Zusammenarbeit mit chinesischen Online-Anbieter Alibaba zu werten, da China einer der grössten Produzenten von gefährlichen Waren ist. So stammten 53 Prozent der im Jahr 2016 gemeldeten gefährlichen Produkte aus China. Die EU-Kommission hat ferner mitgeteilt, dass sie den Informationsaustausch mit den chinesischen Behörden über gefährliche Produkte weiter fortsetzen werde. Zur Unterstützung der behördlichen Kontrollen arbeite sie schliesslich auch an einem einem praktischen Leitfaden für die Überwachung des Online-Marktes.
Weitere Informationen:
- Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 16. März 2007: Verbraucherschutz in der EU – Online-Anbieter bündeln ihr Vorgehen gegen gefährliche Produkte.
- EU-Richtlinie vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit (EU-Richtlinie 2001/95/EG)
- Webseite des Schnellwarnsystems (Rapex)
- Fragen und Antworten zum Schnellwarnsystem (Rapex)