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Die Schweizerische Post und der Preisüberwacher haben eine Vereinbarung geschlossen, nach welcher bei der Zollabfertigung durch die Post neu ein Einheitstarif zur Anwendung kommt. Bisher waren die Verzollungskosten je nach Versandkanal (Post, GLS oder EMS) unterschiedlich. Die Vereinbarung tritt per 1. März 2012 in Kraft, für gewisse Sendungen gilt allerdings bereits ab dem 1. Oktober 2011 Kostenfreiheit. Die neuen Preise führen insbesondere beim Direktimport von tiefpreisigen Gütern aus den Nachbarländern zu einer spürbaren Entlastung. Unter Verzollungskosten versteht man diejenigen Kosten, welche die Post für die Verzollungsdienstleistung erhebt. Diese Kosten werden zusätzlich zu den Einfuhrabgaben erhoben. Auf die Zoll- und Steuerbelastung der Waren hat die Vereinbarung keinen Einfluss.
Die geschlossene Vereinbarung (einvernehmliche Regelung nach Art. 9 PüG) senkt namentlich die Zollabfertigungskosten für mit GLS und EMS transportierte Sendungen deutlich. Neu wird ungeachtet des Transportkanals die gleiche Gebühr für die Verzollung erhoben. Diese ist abhängig vom Warenwert und der Herkunft der Sendung. Die Herkunftsländer werden in zwei Zonen unterteilt: die Nachbarländer (Zone 1), aus welchen rund die Hälfte aller zu verzollenden Sendungen stammt, und die übrigen Länder (Zone 2). Für Sendungen aus beiden Zonen entsteht pro Sendung ein Verzollungspreis bestehend aus einem Grundpreis (CHF 12 für Zone 1 bzw. CHF 16.50 für Zone 2) zuzüglich 3 % des Warenwerts. Maximal beträgt die Abgabe CHF 70. Neu sind die Verzollungskosten nicht mehr davon abhängig, ob es sich bei der zu verzollenden Sendung um eine Geschäfts- oder Privatsendung handelt. Bei einem Grossteil der Sendungen führt der neue Einheitstarif zu einer massiven Reduktion der Verzollungskosten (vgl. Tabelle auf Seite 2 der Medienmitteilung des Preisüberwachers).
Das neue Einheitstarifsystem soll verursachergerechtere Preise ermöglichen. Weiter fällt die Ungleichbehandlung der Versandkanäle, auf deren Wahl der Konsument oft keinen Einfluss hat, weg. Der Preisüberwacher erhofft sich, dass die Vereinbarung zur Marktöffnung und zur rascheren Weitergabe von Wechselkursvorteilen beiträgt. Die Senkung der Zollabfertigungskosten soll zudem die Wettbewerbsfähigkeit von Produkten aus dem Ausland stärken und auf diese Weise Druck auf das Schweizer Preisniveau ausüben.
Das neue Einheitstarifsystem tritt erst per 1. März 2012 in Kraft. Bereits ab dem 1. Oktober 2011 werden aber alle GLS-Sendungen, die keinen staatlichen Abgaben unterliegen, kostenlos zollamtlich abgefertigt. Darunter fallen alle Sendungen, deren Mehrwertsteuer- und Einfuhrzollabgaben weniger als CHF 5 betragen.
Die Verzollungskosten sind nicht zu verwechseln mit den Einfuhrabgaben (z.B. Zoll und MWST). Einfuhrabgaben werden ab einem Betrag von CHF 5 pro Sendung erhoben (Art. 71 ZG i.V.m. Art. 58 Abs. 1 ZV-EZV) und entstehen zusätzlich zu den Verzollungskosten, welche eine Gebühr für die Verzollungsdienstleistung der Post darstellen. Auf die Berechnung und Erhebung der Einfuhrabgaben hat die Tarifänderung keinen Einfluss.
Weitere Informationen:
- Medienmitteilung des Preisüberwachers vom 13. September 2011
- Medienmitteilung der Schweizerischen Post vom 13. September 2011
- einvernehmliche Regelung zwischen der Schweizerischen Post und dem Preisüberwacher vom 12. September 2011
- BR-News: «Online-Handel – Vereinfachte Zollanmeldung von Kleinsendungen«
- Informationen der Schweizerischen Post zum Thema
- Informationen der Eidg. Zollverwaltung zum Thema
- Homepage des Preisüberwachers
- Preisüberwachungsgesetz (PüG)
Ansprechpartner: Lukas Bühlmann