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Infolge des Reputationsskandals von 2011, der die Zuverlässigkeit des London Interbank Offered Rate (LIBOR) wesentlich in Frage gestellt hat, wird dieser am 31. Dezember 2021 abgeschafft.
Da es sich beim LIBOR derzeit um den wichtigsten Referenzzinssatz der Welt handelt, dürfte dessen Abschaffung beträchtliche Auswirkungen auf Millionen von Finanzierungsverträgen haben, darunter eine grosse Anzahl von im Immobiliensektor gewährten Hypotheken. Daraus resultiert die Notwendigkeit, den LIBOR durch einen anderen Zinssatz zu ersetzen, der als Referenz für die Zinsberechnung verwendet werden kann, oder aber alternativ von Anfang an einen festen Zinssatz zu vereinbaren.
Jede Währung sollte sodann ihren eigenen alternativen Referenzzins entwickeln (z.B. €STR für den Euro, SOFR für den US-Dollar, SONIA für das Pfund Sterling). Für den Schweizer Franken soll der Swiss Average Rate Overnight (SARON) den LIBOR ersetzen.
Die Umstellung von LIBOR CHF auf SARON dürfte jedoch nicht automatisch erfolgen, weshalb es notwendig ist, jeden betroffenen Vertrag einzeln zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die alternativen Referenzzinssätze, wie auch immer sie aussehen mögen, notwendigerweise auf anderen Daten beruhen werden als denjenigen, auf deren Grundlage der LIBOR derzeit berechnet wird. Denn die Abschaffung dieses Zinssatzes dient gerade dazu, die Mängel in seinen Berechnungsmethoden zu beheben, da diese leicht manipuliert werden können, wie der Skandal von 2011 gezeigt hat.
Im Gegensatz zum LIBOR, der auf Bankberichten beruht, wird der SARON also täglich auf der Grundlage der tatsächlichen Transaktionen und der realen Preise auf dem Schweizer Währungsmarkt berechnet. Es ist daher zu erwarten, dass sich die verschiedenen alternativen Referenzzinssätze unterschiedlich entwickeln werden.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist es wichtig, sich rasch auf den Übergang vorzubereiten, indem die notwendigen Anpassungen vorgenommen werden, insbesondere im Hinblick auf die Laufzeit der Verträge, die derzeit dem LIBOR unterliegen und über den 31. Dezember 2021 hinaus fortbestehen werden.
Die Banken werden voraussichtlich versucht sein, bestehende Kredite in Festzinskredite umzuwandeln. Bevor jedoch diesbezügliche Vertragsänderungen akzeptiert werden, ist es ratsam, die Bedingungen eines SARON-Darlehens zu prüfen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.
Dieser News-Beitrag wurde von Laure-Lye Pillonel verfasst.