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Anlässlich eines Vortrages zum Online-Marketing-Recht präsentierten Martin Schirmbacher und Lukas Bühlmann an der SOM 2014, welche Risiken und Folgen eine Ausrichtung eines Online-Shops auf ein anderes Land mit sich bringen kann, und welche Lösungsmöglichkeiten Online-Händlern dabei zur Verfügung stehen.
In dieser Woche fand die sechste Swiss-Online-Marketing-Messe (SOM) in Zürich statt. Mehr als 100 Aussteller präsentierten Neuheiten und erprobte Lösungen rund um die Themen E-Commerce und E-Business. Gemeinsam mit HÄRTING Rechtsanwälte, dem Verband des schweizerischen Versandhandels (vsv) und Trusted Shops waren auch Bühlmann Rechtsanwälte mit einem Stand vertreten.
Im Rahmen der Messe hielten Lukas Bühlmann und Martin Schirmbacher gemeinsam einen Vortrag mit dem Titel „Online-Marketing-Recht – 3 Abmahnungen aus Deutschland und 3 Harassen Bier aus der Schweiz“.
Nach einer kurzen Einführung zum Thema der Ausrichtung eines Online-Shops und den damit verbundenen Folgen widmeten sich die Referenten dem Thema der Abmahnungen aus Deutschland. Anhand dreier Beispiele (E-Mail-Marketing, Gewinnspiele, neues Verbraucherrecht) zeigten sie die Unterschiede zwischen deutschem und Schweizer Recht, sich daraus ergebende Probleme sowie Lösungsmöglichkeiten auf.
Angesprochen wurden insbesondere die folgenden Themen:
- Ausrichtung auf Deutschland
- E-Mail-Marketing und Tell-a-friend
- Gewinnspiele im Cross-Border-Kontext
- Neues europäisches und deutsches Verbraucherrecht
- Preisangaben im Online-Shop
Den Vortrag können Sie hier herunterladen.
Ansprechpartner: Lukas Bühlmann