Vortrag: Kfz-Vertrieb und Ersatzteile im Schweizer Kartell- und Vertriebsrecht


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Der Automobilbranche kommt angesichts ihrer wirtschaftlichen Bedeutung sowohl in der EU als auch in der Schweiz ein besonderer Stellenwert zu. Dies äussert sich auch in der rechtlichen Praxis, in welcher der Kraftfahrzeug- und Ersatzteilsektor verschiedentlich eine Sonderstellung einnimmt. In einer neu lancierten Tagungsreihe widmet sich die Universität Augsburg daher spezifischen Fragen zum „Autorecht“. An der diesjährigen Veranstaltung vom 4. April präsentierte Lukas Bühlmann dabei die Besonderheiten des Kfz- und Ersatzteilvertriebs im Schweizer Kartell- und Vertriebsrecht.

Tagung „Autorecht 2014 – Ersatzteile und Märkte“

Die von der juristischen Fakultät der Universität Augsburg organisierte Tagung widmete sich verschiedenen Fragestellungen in Rechtsgebieten, die für den Kfz- und insbesondere den Kfz-Ersatzteilvertrieb von besonderer Bedeutung sind. Im ersten Teil der ganztätigen Veranstaltung wurden kartell- und vertriebsrechtliche Themen behandelt. In zweiten Teil folgten Referate zum Wettbewerbs-, Marken- und Designrecht. Gegenstand des Schlussteils bildeten Vorträge zu Schutzrechtsstrategien sowie zur Bewertung von Marken- und Designportfolios in der Praxis.

Einzelheiten zur Veranstaltung können dem Flyer der Universität Augsburg entnommen werden. Die behandelten Themen werden darüber hinaus auch in einem Tagungsband mit Manuskripten der Referenten veröffentlicht.

Kfz-Vertrieb und Ersatzteile im Schweizer Kartell- und Vertriebsrecht

Ausgangspunkt für den Vortrag von Lukas Bühlmann bildete die Tatsache, dass in der EU im Mai 2013 eine neue kartellrechtliche Rahmenordnung für den Kfz- und Kfz-Ersatzteilvertrieb in Kraft getreten ist (vgl. dazu BR-News vom 3.7.2010). In der Schweiz orientierte sich die Eidgenössische Wettbewerbskommission (WEKO) in ihrer Praxis stets an den jeweils geltenden Regelungen im EU-Recht. Ende Juli 2012 hat sie jedoch beschlossen, an ihrer bisherigen Praxis im Kfz-Sektor, welche sich an dem in der EU ausser Kraft getretenen Rechtsrahmen orientiert, bis auf Weiteres festzuhalten (vgl. BR-News vom 2.8.2012). Insofern weicht die kartellrechtliche Praxis in der Schweiz im Kfz-Sektor von derjenigen der EU-Wettbewerbsbehörden ab.

Vor diesem Hintergrund lag der Schwerpunkt des Vortrags auf den Unterschieden zwischen dem Schweizer und dem EU-Recht. Unter anderem wurde erläutert, dass der Vertrieb von Neuwagen und Ersatzteilen auch in der Schweiz regelmässig im Rahmen von selektiven Vertriebssystemen erfolgt. Eine Besonderheit ergebe sich jedoch daraus, dass verschiedene Hersteller den Import über zwei grosse unabhängige Gesellschaften, die Emil Frey AG und die AMAG, abwickeln. Zur Sprache kam auch, dass das Schweizer Designgesetz (DesG) anders als die entsprechenden Erlasse in der EU keine spezifischen Vorschriften für Ersatzteile enthalte.

Der Hauptteil des Vortrags bestand in einer Übersicht über die Eckpunkte des Schweizer Kartellgesetzes (KG). Lukas Bühlmann hielt insbesondere fest, dass dieses im Unterschied zum EU-Recht Wettbewerbsbeschränkungen nicht grundsätzlich verbiete und daher von einem anderen Ansatz ausgehe. Für die Beurteilung von Vereinbarungen im Automobil- und Ersatzteilvertrieb spiele ferner insbesondere auch die Kfz-Bekanntmachung der Schweizer Wettbewerbskommission eine zentrale Rolle. Darin halte die Behörde ihre Auffassung fest, welche konkreten Verhaltensweisen, wie z.B. Verweigerung der Zusammenarbeit mit Werkstätten, Beschränkungen des Mehrmarkenvertriebs oder Vertragskündigungen gegen die allgemein gehaltenen Vorgaben des Kartellgesetzes verstossen. Problematisch sei an dieser sektor-spezifischen Rahmenordnung jedoch, dass sie – anders als das Vorbild in der EU – für die Gerichte nicht bindend ist, weil es sich dabei nicht um ein Gesetz bzw. eine Verordnung handle. Dies äussere sich auch in der relativ spärlichen Praxis der Zivilgerichte. Oftmals hätten Händler und Werkstätten vergeblich versucht, die von der WEKO statuierten „Rechte“ vor Gericht durchzusetzen. Man dürfe daher gespannt sein, wie die für das Jahr 2014 angekündigte Entscheidung der WEKO über ihre künftige Praxis im Kfz-Sektor ausfallen werde.

Die Präsentation von Lukas Bühlmann zu seinem Vortrag kann hier heruntergeladen werden. Eine ausführlichere Darstellung der behandelten Themen wird dann im erwähnten Tagungsband erscheinen.

Weitere Informationen:

Ansprechpartner: Lukas Bühlmann


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