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Die obersten Organe schweizerischer Banken, Finanzinstitute und Versicherungsunternehmen haben “Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit“ zu bieten.
Verhält sich eine mit der Verwaltung oder Geschäftsführung einer Bank, eines Finanzdienstleisters oder eines Versicherungsunternehmens betraute Person nicht gewährskonform, droht ihr unter Umständen ein Berufsverbot.
Auch Personen, die nicht Teil der obersten Geschäftsführung sind, können auf den Gewährsradar gelangen, wenn sie mit Informationen in Verbindung gebracht werden, die ein mögliches Fehlverhalten ihrerseits begründen könnten. Um solche potenziellen zukünftigen Gewährsträger zu überwachen, führt die Schweizerische Finanzmarktaufsichtsbehörde (nachfolgend „FINMA“) eine Watchlist.
Durch die demnächst erfolgende Ausdehnung der Finanzmarktaufsicht auf unabhängige Vermögensverwalter und Trustees (im folgenden Blogbeitrag wird die männliche Form verwendet, womit jedoch auch weibliche Personen gemeint sind) ist das Gebot der „Gewähr für einwandfreie Geschäftsführung“ künftig auch für diese Akteure von erhöhter Bedeutung.
In unserem PDF zeigen wir die wesentlichsten Aspekte des Gebotes der „Gewähr für einwandfreie Geschäftsführung“ auf und beantworten folgende Fragen:
- Was versteht man unter dem Begriff „Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit“?
- Was versteht man unter dem Begriff „Finanzinstitut“?
- Was versteht man unter dem Begriff „Wertpapierhaus“?
- Haben nur inländische oder auch ausländische Banken, Finanzinstitute und Versicherungen Gewähr für einwandfreie Geschäftstätigkeit zu bieten?
- Wer hat sich gewährskonform zu verhalten?
- Welche Folgen hat ein Verstoss gegen die Gewährspflicht?
- Was haben Gewährsträger konkret zu beachten?
- Haben Gewährsträger auch ausländische Rechtsvorschriften einzuhalten?
- Was besagen die Rundschreiben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht zur Einhaltung ausländischer Rechtsvorschriften?
- Was sagt die finanzmarktrechtliche Rechtsprechung zur Einhaltung ausländischer Rechtsvorschriften?
- Gelten diese für Banken aufgestellten Kriterien auch für unabhängige Vermögensverwalter oder Trustees?
- Zu welchem Zeitpunkt wird das Gewährserfordernis überprüft?
- Sammelt die FINMA Daten, um eine Gewährsprüfung vornehmen zu können?
- Welche Daten sammelt die FINMA genau?
- Woher erhält die FINMA ihre Daten?
- Werde ich informiert, wenn meine Daten in die FINMA-Watchlist aufgenommen werden?
- Weshalb taucht auch mittlerer Kader auf dem Gewährsradar auf?
- Wie lange werden die Daten aufbewahrt?
- Was ist bei einem Watchlist-Eintrag zu tun?
Klicken Sie hier für einen Download.