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Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat gegen den Dachverband der schweizerischen Ton- und Bildträgerhersteller, IFPI Schweiz, sowie die Phononet AG Bussen verhängt. Die beiden Unternehmen sollen Parallelimporte behindert haben. Beide haben sich in einer einvernehmlichen Regelung nach Art. 29 KG verpflichtet, in Zukunft keine Parallelimporte mehr zu erschweren oder zu unterbinden. Im Bezug auf die weiteren Vorwürfe wurde die Untersuchung eingestellt.
Millionenbusse gegen IFPI Schweiz
Die WEKO hat die IFPI Schweiz sowie die Phononet AG für ihr kartellrechtswidriges Verhalten gebüsst. Sie schloss damit die im vergangenen Juni eingeleitete Untersuchung ab (vgl. BR-News vom 10. Juni 2012). Die WEKO verhängte Bussen von 3,5 Millionen Franken (IFPI Schweiz) beziehungsweise 20‘000 Franken (Phononet AG). Die Verfügung der WEKO und die einvernehmliche Regelung sollen demnächst veröffentlicht werden. Sobald dies erfolgt ist, werden wir ausführlicher darüber berichten.
Kartellrechtsverstösse: Behinderung von Parallelimporten
Einen Kartellrechtsverstoss erblickte die WEKO gemäss Pressemitteilung darin, dass die Mitglieder von IFPI Schweiz im Rahmen des Verbandes untereinander vereinbart hatten, keine Parallelimporte von Ton- und Bildträgern anderer IFPI-Mitglieder zu tätigen. Die Phononet AG, die als Bindeglied zwischen Industrie, Handel, und Medien agiert, hat gemäss Medienmitteilung der WEKO diese Vereinbarung durch ihr Verhalten unterstützt.
In einer einvernehmlichen Regelung verpflichteten sich die IFPI Schweiz und die Phononet AG, zukünftig Parallelimporte nicht mehr zu erschweren oder zu unterbinden. Zudem wollen beide Parteien künftig keine Parallelimportverzichtserklärungen mehr unterzeichnen lassen. Die Abklärungen der WEKO ergaben, dass die IFPI von ihren Mitgliedern seit 1999 Erklärungen unterzeichnen liess, in der sich diese verpflichteten, auf Parallelimporte von Produkten anderer IFPI-Mitglieder zu verzichten (vgl. dazu NZZ vom 20. Juli 2012).
Untersuchung teilweise eingestellt
Keine Kartellrechtsverstösse konnten bezüglich der Aufnahmebedingungen in den Verband IFPI Schweiz, der Erstellung der Schweizer Hitparade sowie der Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Music Promotion Network (MPN) festgestellt werden. Diese hatte die WEKO ebenfalls untersucht (vgl. BR-News vom 10. Juni 2011), stellte die Untersuchung in diesen Punkten aber wieder ein.
Mehr Transparenz bei Hitparadenreglement
Bezüglich des Hitparadenreglements konnte wie erwähnt keine Kartellrechtsverletzung festgestellt werden. Trotzdem hat die IFPI Schweiz angekündigt, seine Praxis bezüglich der Hitparade zu ändern und dadurch die Transparenz zu erhöhen (vgl. Pressemitteilung vom 20. Juli 2012). Dies ist bereits erfolgt. Das Hitparadenreglement ist neu öffentlich auf der Website der IPFI Schweiz einsehbar. Weiter hat die IFPI Schweiz eine so genannte Chartskommission eingerichtet, welche dafür sorgen soll, dass das Hitparadenreglement korrekt angewendet wird (vgl. Pressemitteilung der IFPI Schweiz).
Weitere Informationen:
- BR-News: Update-Beitrag zur veröffentlichten Verfügung
- Pressemitteilung der WEKO vom 20. Juli 2012
- Pressemitteilung der IFPI Schweiz vom 20. Juli 2012
- Hitparadereglement der IPFI Schweiz
- Pressemitteilung der IFPI Schweiz betreffend die Veröffentlichung des Hitparadenreglements
- BR-News: „CH-Kartellrecht: WEKO untersucht Vertrieb von Musik“
- BR-News: „WEKO veröffentlicht Verfügung zum Rekord-Bussgeld-Entscheid gegen BMW“
- BR-News: „Kartellgesetz-Revision: Bundesrat verabschiedet Botschaft“
- BR-News: „WEKO veröffentlicht Verfügung über Austausch von Marktinformationen unter Anbietern von Kosmetikprodukten“
Ansprechpartner: Lukas Bühlmann & Michael Schüepp