BMW WEKO

WEKO entscheidet sich für die Weiterführung der Kfz-Bekanntmachung


Ihr Kontakt

Am 15. Dezember 2014 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) entschieden, dass sie an der bestehenden Kraftfahrzeug-Bekanntmachung (Kfz-Bekanntmachung) festhalten will. Damit bleibt die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeughandel unverändert. Der Entscheid zur Weiterführung erfolgt nach einer Neubeurteilung der Verhältnisse auf dem Automobilmarkt und der stetigen Beobachtung der rechtlichen Entwicklungen in Europa. Dieses Vorgehen hatte die WEKO schon im Jahr 2012 angekündigt, nachdem sie sich schon damals für die vorläufige Beibehaltung der Kfz-Bekanntmachung entschieden hatte. Für die Kfz-Branche bedeutet dies unter anderem, dass der Mehrmarkenvertrieb wettbewerbsrechtlich geschützt bleibt.

Ausgangslage

In der Schweiz existiert seit 1994 eine spezielle kartellrechtliche Behandlungsweise für den Automobilvertrieb. Diese dient dem grundsätzlichen Ziel der Intensivierung des Wettbewerbs in der Branche und soll dem Ungleichgewicht zwischen Händler und Importeuren entgegenwirken. Im Jahr 2002 hat die WEKO hierzu, nach dem Vorbild der europäischen Kfz-GVO, die Kfz-Bekanntmachung erlassen. Darin erläutert die WEKO, wie sie hinsichtlich des Händlerschutzes im Bereich des Automobilvertriebs das Kartellrecht interpretiert und erlässt dazu rechtlich nicht verbindliche Vorschriften. Diese sehen beispielsweise vor,

  • dass eine bei unbefristeten Händlerverträgen oder Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren eine Mindestkündigungsfrist von zwei Jahren gegeben ist,
  • dass der Vertrieb mehrerer Marken möglich und wettbewerbsrechtlich geschützt ist,
  • dass die Möglichkeit einer Spezialisierung auf den ausschliesslichen Verkauf von Neuwagen oder das ausschliessliche Anbieten von Reparatur- und Wartungsdienstleistungen geschützt ist,
  • dass im After-Sales-Service entweder auf Original-Ersatzteile des Herstellers oder auf qualitativ gleichwertige Ersatzteile eines Dritten zurückgegriffen werden kann.

Letztmals hatte sich die WEKO im Jahr 2012 dazu entschieden, die Kfz-Bekanntmachungen unverändert beizubehalten. Dieser Beschluss fiel damals, nachdem die mit interessierten Kreisen durchgeführte Vernehmlassung sowie die schweizerischen Wettbewerbsverhältnisse eine Anpassung, insbesondere an die europäischen Änderungen beim Mehrmarkenvertrieb, nicht als dringlich erscheinen liessen.

Änderung der europäischen Kfz-GVO – Händlerschutzvorschriften fallen weg

Seit Juni 2013 gelten die Änderungen der europäischen Kfz-GVO für den Vertrieb insbesondere von neuen Kraftfahrzeugen im europäischen Primärmarkt. Hersteller und Importeure geniessen seit dann wieder mehr Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Vertriebssysteme. Ein Verbot des Mehrmarkenvertriebs und andere Händlerschutzvorschriften erscheinen unter den neuen Regelungen der Kfz-GVO nicht mehr als unzulässig. Mit Spannung war deshalb zu erwarten, wie die WEKO bezüglich der Umsetzung des Schweizer Kartellrechts in ihren Kfz-Bekanntmachungen auf die Änderungen des europäischen Pendants reagieren würde.

In der Schweiz bleibt alles wie gehabt

Der Entscheid der WEKO vom 15. Dezember 2014 zum Festhalten an der bisherigen Kfz-Bekanntmachung festzuhalten ist in zweierlei Hinsicht beachtlich, denn grundsätzlich strebte die WEKO mittelfristig an, die Anwendung des schweizerischen Kartellrechts im Automobilbereich mit dem europäischen Wettbewerbsrecht zu harmonisieren. Auf eine Anpassung wurde aber bis heute verzichtet. Begründet wurde die abwartende Haltung bisher u. a. damit, dass eine mögliche Anpassung der Kfz-Bekanntmachung im Hinblick auf die laufende Revision des Kartellgesetztes nicht als nicht sinnvoll erscheine. Die Revision des Kartellgesetztes ist aber mittlerweile vom Tisch. Der Nationalrat lehnte im September dieses Jahres die kartellrechtlichen Revisionsvorschläge ab. Daneben ist die kartellrechtliche Sonderregelung der für den Automobilvertrieb in Europa (Kfz-GVO) seit Mai 2013 ausser Kraft und die neue europäische Rechtslage somit klar. Die Unsicherheiten, welche die WEKO an einer Anpassung der Kfz-Bekanntmachung an die europäische Rechtslage hinderten, sind heute aus dem Weg geräumt. Dieser Umstand gibt dem Entscheid der WEKO mehr Gewicht. So scheint sie sich nun grundsätzlich für die Schweizer Regelung und damit einem Festhalten an bestehenden Händlerschutzvorschriften entschieden zu haben.

Positiv für Kunden und das Autogewerbe

Die positiven Erfahrungen mit der bestehenden Kfz-Bekanntmachung dürften wohl den Ausschlag für den Grundsatzentscheid der WEKO gegeben haben. Von der Seite des Automobilgewerbes wird der Entscheid begrüsst. Es wird betont, dass mit der Weiterführung der Kfz-Bekanntmachung der Wettbewerb im Schweizer Autogewerbe sichergestellt wird, was im Hinblick auf marktgerechte Preise und Wahlmöglichkeiten bezüglich des Garagebetriebs den Konsumenten Nutzen stiftet. Zudem vermittelt sie den Garagenbetreiber durch die Beibehaltung der branchenspezifischen Regelungen unternehmerische Planungssicherheit. Die WEKO hat sich gegen eine Anpassung ans europäische Recht entschieden und wird, unter Miteinbeziehung der bisher gemachten Erfahrungen, die Kfz-Bekanntmachung nur geringfügig an die geltenden kartellrechtlichen Bestimmungen anpassen.

Weitere Informationen:

AnsprechpartnerLukas Bühlmann


Artikel teilen



meistgelesen


Highlights

MLL Legal

MLL Legal ist eine der führenden Anwaltskanzleien in der Schweiz mit Büros in Zürich, Genf, Zug, Lausanne, London und Madrid. Wir beraten unsere Klienten in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts und zeichnen uns insbesondere durch unsere erstklassige Branchenexpertise in technisch-innovativen Spezialgebieten, aber auch in regulierten Branchen aus.

MLL Legal

Newsletter

MLL-News 03/22 mit Beiträgen zum Digital Markets Act, Digital Services Act, PBV-Revision, Abmahnungen zu Google Fonts, Inbox-Adverting und vieles mehr.

Zugang MLL-News 03/22

Jetzt anmelden!

Unsere Geschichte

MLL Legal ist eine führende Schweizer Anwaltskanzlei, deren Geschichte bis ins Jahr 1885 zurückreicht. Die Kanzlei ist sowohl organisch als auch durch strategische Fusionen gewachsen, von denen die Jüngste am 1. Juli 2021 zwischen Meyerlustenberger Lachenal und FRORIEP vollzogen wurde.

Durch diesen Zusammenschluss hat sich MLL Legal zu einer der grössten Wirtschaftskanzleien der Schweiz mit über 150 Anwältinnen und Anwälten in vier Büros in der Schweiz entwickelt. Auch zwei Büros im Ausland, in London und Madrid, bieten Anlaufstellen vor Ort für Klientinnen und Klienten, die Beratung im Schweizer Wirtschaftsrecht suchen.

Die Kanzlei verfügt heutzutage über ein starkes internationales Profil und ein langjährig aufgebautes globales Netzwerk. MLL Legal vereint anerkannte Führungsqualitäten und Fachwissen in allen Bereichen des Schweizer und internationalen Wirtschaftsrechts.

Über uns

Publikationen

Hier geht’s zu unseren neuesten Publikationen

COVID-19

Lesen Sie alle unsere rechtlichen Updates zu den Auswirkungen von COVID-19 für Unternehmen.

COVID-19 Information

Offene Stellen

Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung?

Unsere talentierten und ambitionierten Teams sind von einer gemeinsamen Vision motiviert, erfolgreich zu sein. Wir schätzen eine offene und unkomplizierte Kommunikation über alle Ebenen der Organisation hinweg in einem unterstützenden Arbeitsumfeld.

Offene Stellen

Real Estate Legal Update

Hier gehts zum Real Estate Legal Update 01/24. Unser Real Estate Team hat wiederum Artikel in verschiedenen Gebieten verfasst, so dass hoffentlich für alle etwas Interessantes dabei ist. Wir wünschen viel Spass bei der Lektüre.

Registrieren Sie sich hier, um unser 2 x jährlich erscheinendes Real Estate Legal Update zu erhalten.

Unser Team

Unsere über 150 Anwältinnen und Anwälte unterstützen Sie dabei, den regulatorischen und technologischen Anforderungen im modernen globalen Wirtschaftsleben erfolgreich zu begegnen und ihre wirtschaftlichen Chancen zu nutzen.

Unser Team

Revision DSG

Auf unserer Themenseite rund um die Revision des Schweizerischen Datenschutzgesetzes finden Sie regelmässig aktualisierte und umfassende Informationen und Hilfsmittel. Es ist uns ein Anliegen, Sie bei der Implementierung der neuen Vorgaben zu unterstützen.

Revision DSG Themenseite

MLL Legal on Social Media

Folgen Sie uns auf LinkedIn.