WEKO eröffnet neue Verfahren gegen Klavierhersteller und Online-Buchungsplattformen


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Die WEKO hat kürzlich mehrere neue Verfahren eröffnet. Als erstes hat sie Ende November eine Untersuchung gegen den Klavierhersteller Steinway & Sons und dessen Schweizer Händler eröffnet und diverse Hausdurchsuchungen durchgeführt. Nach Angaben der WEKO besteht der Verdacht, dass unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen in Form von Gebiets- und Preisabsprachen sowie Behinderungen von Parallelimporten vorliegen. Es soll sich dabei sowohl um horizontale als auch um vertikale Preis- um Gebietsabreden handeln, also Abreden zwischen Steinway und den Händlern sowie Abreden der Händler untereinander. Mitte Dezember hat die WEKO zudem zwei weitere Verfahren eingeleitet. Neben einer Untersuchung betreffend die Kommerzialisierung von Medikamenteninformationen hat sie auch eine Untersuchung gegen drei Anbieter von Hotelbuchungsplattformen im Internet eingeleitet. Es besteht der Verdacht, dass gewisse Klauseln, insbesondere gegenüber Hotels geforderte Bestpreisgarantien, unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen darstellen könnten.

Untersuchung gegen Steinway & Sons: Verdacht auf Gebiets- und Preisabsprachen

Nach einer Anfrage des Hochbauamtes Zürich hat die Wettbewerbskommission (WEKO) Ende November eine Untersuchung gegen den Klavierhersteller Steinway & Sons mit Sitz in Hamburg und dessen Schweizer Händler eröffnet. Das Hochbauamt hatte im Rahmen eines Beschaffungsverfahrens für die Hochschule für Künste den Verdacht, dass Wettbewerbsverzerrungen vorliegen könnten. Auf eine Ausschreibung des Kantons für eine Beschaffung im Umfang von mehreren Millionen Franken habe erstaunlicherweise kein Händler aus dem grenznahen Ausland eine Offerte eingereicht (vgl. NZZ online vom 28.11.2012). Diese Tatsache sowie die Vorabklärung durch die WEKO förderten den Verdacht zu Tage, dass unzulässige Wettbewerbsabreden vorliegen. Bei den Schweizer Händlern hätten die Wettbewerbsbehörden bereits Hausdurchsuchungen vorgenommen.

Konkret bestehen gemäss Pressemitteilung der WEKO Anhaltspunkte für unzulässige Preis- und Gebietsabsprachen. Solche fallen unter die Kategorie der harten Kartelle (Art. 5 Abs. 3 und 4 KG). Sie gelten deshalb als besonders wettbewerbsschädlich. Darüber hinaus würden offenbar Parallel- und Direktimporte aus dem grenznahen Ausland be- oder gar verhindert. Gemäss einem Bericht der Handelszeitung verdächtigt die WEKO den Klavierbauer konkret, vertikale Absprachen mit seinen Händlern getroffen zu haben. Letztere sollen darüber hinaus untereinander horizontale Gebiets- und Preisabreden getroffen haben (vgl. Handelszeitung vom 29.11.2012).

Untersuchung gegen Anbieter von Online-Buchungsplattformen: Verdacht auf wettbewerbsbeschränkende Klauseln

Ausserdem hat die WEKO Mitte Dezember eine Untersuchung gegen die drei Online-Buchungsplattformen www.Booking.com, Expedia und HRS eröffnet. Hier besteht der Verdacht, dass gewisse Klauseln zwischen den Anbietern und den angeschlossenen Partnerhotels wettbewerbsbeschränkend wirken. Insbesondere betroffen sind so genannte Bestpreisgarantien. In diesen wird festgehalten, dass das Hotel in anderen Vertriebskanälen keine günstigeren Preise anbieten darf. Durch diese wird die Möglichkeit der Hotels eingeschränkt, auf verschiedenen Vertriebskanälen unterschiedliche Endkundenpreise festzulegen.

Aufgrund der genannten Klauseln sind die Hotels nicht in der Lage, Preise kurzfristig nach unten zu korrigieren, ohne auch alle anderen Preise anzupassen (vgl. NZZ online vom 12.12.2012). Die Bestpreisklauseln verhindern zudem auch, dass Hotels ihren Stammkunden besondere Angebote unterbreiten können. Selbst langjährigen Kunden darf deshalb kein Vorzugspreis gewährt werden.

Darüber hinaus besteht der Verdacht, dass die drei Plattformen eine marktbeherrschende Stellung missbrauchen, namentlich indem sie die genannten Klauseln gegenüber den Hotels einführen und auch durchsetzen sowie unverhältnismässig hohe Kommissionsgebühren verrechnen.

Untersuchung betreffend Kommerzialisierung von Medikamenteninformationen

Ebenfalls verdächtigt, eine marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen, werden drei Unternehmen der Galenica Gruppe, die im Bereich der Kommerzialisierung von Medikamenteninformationen tätig sind. Die WEKO hat eine Untersuchung eingeleitet. In dieser soll sich vorerst zeigen, ob die Unternehmen marktbeherrschend sind und falls ja, ob sie diese Stellung missbrauchen. Der Verdacht der WEKO bezieht sich darauf, dass die Unternehmen ihre Partner zur Fortführung von Geschäftsbeziehungen zwingen und sich dadurch missbräuchlich gegenüber Medikamentenabgabestellen, Pharmaherstellern und Konkurrenten verhalten.

Weitere Informationen:

Ansprechpartner: Lukas Bühlmann & Michael Schüepp


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