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Gemäss einer Medienmitteilung der Eidgenössischen Wettbewerbskommission (WEKO) bestehen Anhaltspunkte dafür, dass verschiedene Schweizer Volkswagenhändler untereinander kartellrechtswidrige Absprachen getroffen haben. Die WEKO hat aus diesem Grund am 22. Mai 2013 eine Untersuchung gegen fünf Unternehmen eröffnet.
Nachdem die WEKO von möglichen Preisabsprachen zwischen Schweizer Konzessionären von Marken der Volkswagen-Gruppe (VW, Audi, Škoda, Seat) in Kenntnis gesetzt wurde, entschied sie sich, eine Untersuchung gegen die mutmasslich beteiligten Unternehmen einzuleiten.
Gegenstand der Abreden sollen namentlich die Fixierung von Rabatten sowie Pauschalabzüge bei Neuwagen der genannten Marken im Einzelhandelsverkauf sein.
Sofern sich im Rahmen der Untersuchung der Verdacht erhärtet, dass die Händler tatsächlich eine unzulässige Preisabrede im Sinne von Art. 5 Abs. 3 lit. a des Kartellgesetzes getroffen haben, drohen Bussen in der Höhe von bis zu 10 % des in den letzten drei Geschäftsjahren in der Schweiz erzielten Umsatzes.
Wir werden an dieser Stelle über das weitere Verfahren sowie dessen Ausgang informieren.
Weitere Informationen:
- Pressemitteilung der WEKO vom 23. Mai 2013
- SHAB-Publikation vom 05. Juni 2013
- WEKO: „Rekordbusse“ für BMW wegen Beschränkung von Parallelimporten in die Schweiz
- WEKO veröffentlicht Verfügung zum Rekord-Bussgeld-Entscheid gegen BMW
- Michael Schüepp: Der Automobilvertrieb im europäischen und schweizerischen Kartellrecht
Ansprechpartner: Lukas Bühlmann & Michael Schüepp