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Nach einer Selbstanzeige der Amag bei der WEKO (Wettbewerbskommission) wurde eine einvernehmliche Regelung ausgearbeitet womit das Verfahren als abgeschlossen betrachtet wird. Gegenstand der Untersuchung waren mögliche Wettbewerbsabreden zwischen Autohändlern über Preisnachlässe für Neuwagen und Ablieferungspauschalen im Einzelhandelsverkauf. Ob diese gegen das Kartellgesetz verstossen, wurde von Seiten der WEKO nicht geprüft. Auch wurde keine Busse gegen Amag ausgesprochen. Das Verfahren gegen die anderen Parteien läuft indessen weiter.
Die WEKO führt Untersuchungen in der gleichen Sache gegen vier andere Konzessionäre von Marken der Volkswagen-Gruppe. Hier manifestiert sich eine neue Gangart der Wettbewerbsbehörde, die nicht unbegründet ist. Hätte sie nämlich das Verhalten der Amag abschliessend geklärt, wär sie in der Beurteilung der anderen Fälle nicht mehr frei (Präjudizwirkung). Von Seiten der WEKO wird der Entscheid bezüglich Amag als Teilverfügung dargestellt und man betont, dass die Frage des Gesetzesbruchs normalerweise und auch zukünftig nicht offen bleibe.
Von kurzer Dauer dürfte die Freude über den Entscheid bei der Selbstanzeigerin Amag sein, denn die Wettbewerbskommission hat bereits neue Vorabklärungen gegen sie eröffnet. Diesmal wird vermutet, Amag missbrauche seine marktbeherrschende Stellung und diskriminiere dadurch freie Autohändler. Es scheint, dass die Automobilhändlerin sich nicht aus dem Schussfeld der Wettbewerbshüter nehmen kann. Ob sie sich diesbezüglich auch mittels einvernehmlicher Regelung aus der Schlinge ziehen kann, wird sich zeigen. Wir werden sicher auch zu diesem Verfahren weiter berichten.
Weitere Informationen:
- BR-News: «Kartellgesetz-Revision: Ständerat beschliesst Lieferzwang für ausländische Anbieter zu ausländischen Konditionen»
- BR-News:»WEKO bestätigt Praxis im Online-Handel – Untersuchung gegen Jura Elektroapparate AG nach einvernehmlicher Regelung eingestellt»
- BR-News: «Vortrag: Kfz-Vertrieb und Ersatzteile im Schweizer Kartell- und Vertriebsrecht»
- Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (KG)
- Kfz-Bekanntmachung
Ansprechpartner: Lukas Bühlmann