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Das schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic hat sich Mitte Oktober an einer weltweiten Aktion beteiligt, bei welcher insbesondere gegen illegale Arzneimittel-Websites vorgegangen wurde. In der Schweiz führte dies zur Schliessung von vier Websites und zur Beschlagnahmung von zahlreichen Briefpostsendungen. Hintergrund dieser Aktion ist die Zunahme an gefälschten und qualitativ schlechten Medikamenten, die illegal im Internet angeboten werden. Dies obwohl der Internetvertrieb von Medikamenten auch in der Schweiz weitgehenden Beschränkungen unterliegt.
Immer mehr Websites bieten Arzneimittel zum Versand an. Parallel dazu wird auch zunehmend in Spam-Mails auf Online-Medikamentenangebote hingewiesen. Dies führt dazu, dass auch die Nachfrage nach Medikamenten im Internet zunimmt. Aufgrund der Gefahren für die Gesundheit, die von gefälschten oder qualitativ schlechten Medikamenten ausgeht, bestehen nicht nur in der Schweiz weitgehende Einschränkungen für den Online-Handel mit Heilmitteln.
Obwohl zwar grundsätzlich verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten bestehen, wird der Verkauf von Arzneimitteln über das Internet meist als Spezialfall des Versandhandels betrachtet. Der Versandhandel mit Medikamenten ist jedoch in der Schweiz nach Artikel 27 des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte (HMG) grundsätzlich verboten. Zulässig ist der Versandhandel nur mit einer Ausnahmebewilligung. Eine solche dürfen die kantonalen Behörden jedoch nur an Personen erteilen, welche im Besitz einer kantonalen Detailhandelsbewilligung zur Führung einer öffentlichen Apotheke sind. Zudem muss im Versandhandel für jede einzelne Ausführung einer Arzneimittelbestellung ein ärztliches Rezept vorliegen und zwar auch für Medikamente, welche im Normalfall rezeptfrei verkauft werden dürfen.
Auch in Bezug auf die Einfuhr von Medikamenten aus dem Ausland sind Einschränkungen vorgesehen. Privatpersonen haben jedoch die Möglichkeit, legal Arzneimittel im Umfang eines Monatsbedarfs für sich selber aus dem Ausland zu importieren. Diese Ausnahmeregelung wird denn auch vielfach von Internethändlern missbraucht.
Zur Durchsetzung dieser Vorschriften und um das Bewusstsein über die mit dem illegalen Arzneimittelhandel verbundenen Gefahren zu fördern, haben sich Behörden aus mehr als 40 Ländern an einer internationalen Aktionswoche «Operation Pangea III» zur Bekämpfung des illegalen Internetvertriebs von Medikamenten beteiligt. Dabei wurden gemäss der Medienmitteilung von Swissmedic an der Zollstelle Zürich-Mülligen 1178 Briefpostsendungen mit Arzneimitteln angehalten und überprüft. Dies führte zu 165 beschlagnahmten Sendungen, deren Besteller mit einem kostenpflichtigen Verwaltungsverfahren, der Vernichtung der Waren und gegebenenfalls mit einem Zollstrafverfahren rechnen müssen. In Zusammenarbeit mit der Schweizer Registrierungsstelle für «.ch» Internetadressen, SWITCH, wurde ferner die Schliessung von vier Websites, die sich gezielt an Schweizer Kunden richteten, erwirkt. Auf drei Websites wurden insbesondere rezeptpflichtige Potenzmittel angeboten. Der Betreiber einer weiteren Website gab vor, eine Schweizer Internetapotheke zu führen.
Nach Angaben der Swissmedic habe die Aktion Hochrechnungen bestätigt, wonach pro Jahr gesamtschweizerisch mindestens 50’000 illegale Arzneimittelsendungen eingeführt werden. Insgesamt erreiche der illegale Arzneimittelhandel die globale Dimension des organisierten Verbrechens, sodass eine internationale Zusammenarbeit der Behörden immer dringlicher werde.
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