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Millionäre und Milliardäre werden immer zahlreicher und viele von ihnen interessieren sich für philanthropische Aktivitäten. Vermehrt steht dabei die Errichtung einer eigenen Stiftung im Vordergrund, da infolge diverser Skandale – kürzlich etwa bei Oxfam – das Vertrauen in öffentliche Wohltätigkeitsorganisationen gesunken ist.
Wer philanthropische Aktivitäten fördern möchte und denkt, mittels Errichtung einer eigenen Stiftung seien für alle Ewigkeit Missbrauchsgefahren und Reputationsrisiken ausgeschlossen, irrt sich. Zentral für den künftigen Erfolg und eine gute Stiftungsführung ist, dass ein Stifter bereits bei Errichtung der eigenen Stiftung daran denkt, wie es mit der Stiftung weitergehen soll, wenn er selber, etwa infolge zunehmenden Alters, aus gesundheitlichen Gründen oder Tod, nicht mehr in der Lage ist den Stiftungsrat zu bestimmen oder diesem anzugehören. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Stiftung, wie häufig, anfänglich stark durch den Stifter und seine Vertrauensleute geprägt wird.
Um das künftige Wohlergeben einer Stiftung und deren langfristige Zweckverwirklichung zu sichern, steht dem Stifter ein zentrales Gestaltungselement zur Verfügung: er kann in der Stiftungsurkunde festlegen, wie der Stiftungsrat, dem die oberste Leitung der Stiftung und damit die entscheidende Führungsfunktion zukommt, gewählt wird.
Nachfolgender Beitrag befasst sich ausführlicher mit den möglichen Wahlverfahren für den Stiftungsrat und zeigt Vor- und Nachteile auf.
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